Kathy Zwingerhaltung ist nicht verboten
Ich geh da nochmal nachlesen, aber doch da war mal was. Kann natürlich sein, dass es auch wieder geändert wurde. Aber dauerhafte Zwingerhaltung ist/war verboten. Über Nacht, oder Stundenweise kein Problem. Da gab es sogar die Anzahl der maximalen Stunden.
Aber ich les da nochmal nach, vielleicht ist es auch wieder geändert worden.
Mir klingelt auch irgendwas im Hinterkopf. Kann ja aber sein, dass es da auch Unterschiede zwischen D, A und CH gibt.
Natürlich gibt es Unterschiede zwischen D,A und CH. Hat ja jeder seine eigenen Gesetze.
1.4. Anforderungen an die Zwingerhaltung
- (1) Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist mindestens ein Mal täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
Das hatte ich im Kopf. Aber gut, einmal am Tag geht man ja normalerweise mit seinem Hund ohnhin raus.