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unerfreuliche Begegnung mit einem Jäger

  • schwedenfan
  • 23. November 2016 um 20:27
  • Roopa
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    • 26. November 2016 um 08:31
    • #31

    evtl. ist dem Einen oder Anderen nicht ganz klar, wie eine Strafanzeige funktioniert bzw. der Verwaltungsweg

    Du machst ein Protokoll (evtl. mit Lagezeichnung, Bildern usw.) von dem Vorgang, möglichst bald und genau (dies kann auch für dich ganz persönlich sein)
    Wenn es Zeugen gibt, dessen Aussagen auch protokollieren.

    Dann wird ein Schreiben aufgesetzt mit Deinen Daten und dem Vorgang und des Beschuldigten (falls bekannt). Dies wird mit allen Unterlagen zur Polizei gesendet, in dem Ort, wo es passiert ist.
    Die Polizei ermittelt den Beschuldigten und befragt ihn (dieser muß keine Aussage machen) und ermittelt evtl. anderes, was wichtig erscheint.
    Dann wird diese Akte der Staatsanwaltschaft vorgelegt. - Der Staatsanwalt entscheidet, ob Klage erhoben wird - dann geht es vor Gericht und wird vor Gericht geklärt. Hier wirst du dann als Zeuge geladen und kannst den Vorfall bzw. Fragen von Staatsanwalt und Gericht Antwort geben.
    Entscheidet der Staatsanwalt, keine Klage zu erheben, dann wird das Verfahren eingestellt. Gegen diesen Bescheid kannst Einspruch einlegen und der Oberstaatsanwalt prüft dann nochmal

    Du kannst auch direkt zur Polizei gehen und alles mündlich vortragen - wovon ich aber abrate, weil es unnötig Zeit kostet und du evtl. etwas vergisst usw.
    Setze das Protokoll in aller Ruhe bei dir auf und prüfe ob alles drin ist - alles eine ganz ruhige Angelegenheit

    Das Schreiben an die Polizei sollte eine gewisse Form haben (hierbei kann ich behilflich sein)

    von Bestechungen, Nötigungen, Vergeltungen rate ich dringend ab - und dies wird sicherlich auch nicht von anderer Seite kommen - wir leben hier in einem Rechtsstaat und vertrauen diesem.

  • schwedenfan
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    • 30. November 2016 um 11:09
    • #32

    Wir haben jetzt entschieden keine Anzeige zu erstatten, ob das richtig oder falsch ist wird wahrscheinlich immer Ansichtssache sein.
    Trotzdem vielen Dank für euer Antworten und Tipps, sie haben mir geholfen das ganze zu verarbeiten.

    Viele Grüße aus Bayern
    Silvia mit Hank (DSH *2008)+ Arik (Herder *2015)
    (Jacky +29.12.2015, Cora 30.07.2001-04.08.2016, Rusty 2000-09.04.2019)
    Natürlich kann man ohne Hunde leben, aber es lohnt sich nicht (Zitat: Heinz Rühmann)

  • Birger
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    • 1. Dezember 2016 um 07:20
    • #33

    Das ist doch in Ordnung. Muss jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings gibt es neben der Möglichkeit eine Anzeige bei der Polizei noch die Jagdbehörde. Jaja in Deutschland haben wir für alles was :)

    Und das ganz bitter für den Jäger werden. Ist er dort auffällig kann er seinen Jagdschein verlieren :) Und Vor-Ort sollte man in Erfahrung bringen ob das Eigenjagd oder Pacht ist. Der Verpächter hat im Regelfall keine Interesse an einem durchgeknallten Jäger alias Rambo.

    Egal wie wenig Geld und Besitz du hast,
    einen Hund zu haben,
    macht dich reich.
    Louis Sabin

  • schwedenfan
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    • 1. Dezember 2016 um 09:55
    • #34

    Wie weiter oben schon geschrieben, habe ich den Vorfall dem Jagdpächter geschildert. Mit diesem habe ich ein sehr gutes Verhältnis und er wollte den Jäger darauf ansprechen.
    Ich habe ihn aber bis jetzt noch nicht wieder getroffen.

    Viele Grüße aus Bayern
    Silvia mit Hank (DSH *2008)+ Arik (Herder *2015)
    (Jacky +29.12.2015, Cora 30.07.2001-04.08.2016, Rusty 2000-09.04.2019)
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  • Roopa
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    • 1. Dezember 2016 um 14:34
    • #35
    Zitat von schwedenfan

    habe ich den Vorfall dem Jagdpächter geschildert.

    hatte ich überlesen - das ist gut - und auch deine Entscheidung nach gründlicher Überlegung. :thumbup:

  • Jacky 77
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    • 1. Dezember 2016 um 15:06
    • #36

    Hi,also ich habe einen Bekannten,der ist Jäger und ich habe ihm zu diesem Thema auch schon befragt da wir auch viel im Wald unterwegs sind. Er sagte das das ein Jäger nicht auf Hunde schießen darf,selbst wenn diese allein unterwegs wären. Wenn ein Jäger mehrfach beobacht das ein Hund Jagd so muss der Jäger erst eine Erlaubniss beim Landratsamt einholen um zu schießen. Er sagte auch das es übelst ärger gibt wenn ein Jäger auf einen Hund schießt. Also es ist ganz schön schräg was dir da passiert ist und er sich sicher dann so schnell entschuldigt hat,weil er sonst mächtig ärger bekommen kann. Auch werden Jägern bei schon sehr kleinen vergehen mit der Schußwaffe der Jagdschein entzogen....

    Einmal editiert, zuletzt von Jacky 77 (1. Dezember 2016 um 18:59)

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