unerfreuliche Begegnung mit einem Jäger

  • Also ich habe in meinem Bekanntenkreis in langen Jahren schon so einiges mitbekommen in Bezug auf Anzeigen in solchen Fällen. Und nicht nur in solchen Fällen, sondern auch in schlimmeren (Hund tot, Hund verschwunden). Wenn man nicht gerade an einen Richter gerät, der eine "Anti-Jagd"-Einstellung hat, kann das ganz schön frustrierend werden. Selbst wenn es eindeutige Indizien gibt und man die Aussage mehrerer unabhängiger Zeugen hat.


    Wobei das "weiter unten" breits schon los geht, wenn z.B. bei der zuständigen Polizei ein Jagdkollege arbeitet. Da können dann auch schon mal Beweismittel einfach so verschwinden. Und je nachdem wie die Zeugen befragt werden können deren Ausagen unterschiedlich klingen.


    Von daher würde ich in so einem Fall das persönliche Gespräch suchen. Notfalls auch nach Hause zu ihm hin fahren. Z.B. Abends klingeln und ganz direkt fragen was das sollte. Die Möglichkeit, die Sache anzuzeigen, hat man dann ja immer noch.

  • Wobei das "weiter unten" breits schon los geht, wenn z.B. bei der zuständigen Polizei ein Jagdkollege arbeitet. Da können dann auch schon mal Beweismittel einfach so verschwinden. Und je nachdem wie die Zeugen befragt werden können deren Ausagen unterschiedlich klingen.


    Von daher würde ich in so einem Fall das persönliche Gespräch suchen. Notfalls auch nach Hause zu ihm hin fahren. Z.B. Abends klingeln und ganz direkt fragen was das sollte. Die Möglichkeit, die Sache anzuzeigen, hat man dann ja immer noch.

    Das würde ich nicht machen,direkt Anzeigen sowas.Zur NOT auch Anwalt aufsuchen , leute sowas geht nicht.... Waffe ist Waffe .Spaß ist vorbei, Schussbereit wo Mensch Pferd und Hund vor ihm steht.....

  • evtl. ist dem Einen oder Anderen nicht ganz klar, wie eine Strafanzeige funktioniert bzw. der Verwaltungsweg


    Du machst ein Protokoll (evtl. mit Lagezeichnung, Bildern usw.) von dem Vorgang, möglichst bald und genau (dies kann auch für dich ganz persönlich sein)
    Wenn es Zeugen gibt, dessen Aussagen auch protokollieren.


    Dann wird ein Schreiben aufgesetzt mit Deinen Daten und dem Vorgang und des Beschuldigten (falls bekannt). Dies wird mit allen Unterlagen zur Polizei gesendet, in dem Ort, wo es passiert ist.
    Die Polizei ermittelt den Beschuldigten und befragt ihn (dieser muß keine Aussage machen) und ermittelt evtl. anderes, was wichtig erscheint.
    Dann wird diese Akte der Staatsanwaltschaft vorgelegt. - Der Staatsanwalt entscheidet, ob Klage erhoben wird - dann geht es vor Gericht und wird vor Gericht geklärt. Hier wirst du dann als Zeuge geladen und kannst den Vorfall bzw. Fragen von Staatsanwalt und Gericht Antwort geben.
    Entscheidet der Staatsanwalt, keine Klage zu erheben, dann wird das Verfahren eingestellt. Gegen diesen Bescheid kannst Einspruch einlegen und der Oberstaatsanwalt prüft dann nochmal


    Du kannst auch direkt zur Polizei gehen und alles mündlich vortragen - wovon ich aber abrate, weil es unnötig Zeit kostet und du evtl. etwas vergisst usw.
    Setze das Protokoll in aller Ruhe bei dir auf und prüfe ob alles drin ist - alles eine ganz ruhige Angelegenheit


    Das Schreiben an die Polizei sollte eine gewisse Form haben (hierbei kann ich behilflich sein)


    von Bestechungen, Nötigungen, Vergeltungen rate ich dringend ab - und dies wird sicherlich auch nicht von anderer Seite kommen - wir leben hier in einem Rechtsstaat und vertrauen diesem.

  • Wir haben jetzt entschieden keine Anzeige zu erstatten, ob das richtig oder falsch ist wird wahrscheinlich immer Ansichtssache sein.
    Trotzdem vielen Dank für euer Antworten und Tipps, sie haben mir geholfen das ganze zu verarbeiten.

  • Das ist doch in Ordnung. Muss jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings gibt es neben der Möglichkeit eine Anzeige bei der Polizei noch die Jagdbehörde. Jaja in Deutschland haben wir für alles was :)


    Und das ganz bitter für den Jäger werden. Ist er dort auffällig kann er seinen Jagdschein verlieren :) Und Vor-Ort sollte man in Erfahrung bringen ob das Eigenjagd oder Pacht ist. Der Verpächter hat im Regelfall keine Interesse an einem durchgeknallten Jäger alias Rambo.

  • Wie weiter oben schon geschrieben, habe ich den Vorfall dem Jagdpächter geschildert. Mit diesem habe ich ein sehr gutes Verhältnis und er wollte den Jäger darauf ansprechen.
    Ich habe ihn aber bis jetzt noch nicht wieder getroffen.

  • Hi,also ich habe einen Bekannten,der ist Jäger und ich habe ihm zu diesem Thema auch schon befragt da wir auch viel im Wald unterwegs sind. Er sagte das das ein Jäger nicht auf Hunde schießen darf,selbst wenn diese allein unterwegs wären. Wenn ein Jäger mehrfach beobacht das ein Hund Jagd so muss der Jäger erst eine Erlaubniss beim Landratsamt einholen um zu schießen. Er sagte auch das es übelst ärger gibt wenn ein Jäger auf einen Hund schießt. Also es ist ganz schön schräg was dir da passiert ist und er sich sicher dann so schnell entschuldigt hat,weil er sonst mächtig ärger bekommen kann. Auch werden Jägern bei schon sehr kleinen vergehen mit der Schußwaffe der Jagdschein entzogen....

    Einmal editiert, zuletzt von Jacky 77 ()