weil generelle Tierhaltungsverbote in Mietverträgen nicht mehr gesetzteskonform sind. Und in Bezug auf die Hundehaltung muss ein Vermieter eine Ablehnung heute begründen. Er kann sie pauschal nicht mehr untersagen.
das ist richtig
allerdings bei einem neuen Mietvertrag kann er sich den Mieter (Hund) aussuchen wie er will