Der durchscnittliche Mali in Diensthundequalität kostet aber i.d.R. sehr viel weniger als ein vergleichbar veranlagter DSH. Vor allem dann wenn der DSH keinen zuchtausschließenden Fehler besitzt. Ein DSH-Halter muss schon einen sehr persönliches Faible für die diensthundehaltenden Behörden haben, wenn er so einen DSH zum "Diensthundepreis" ab gibt, anstatt ihn für sehr viel mehr Geld an einen Käufer mit Sport- oder Zuchtambitionen zu verkaufen. Und wir reden hier nicht über einen Unterschied im Kaufpreis von ein paar hundert Euro, sondern über tausende.
Zudem ist der Mali für die Behörden finanziell günstiger weil er im Durchschnitt ca. 7 Monate länger im Dienst ist als ein DSH. Zumindest hat das eine Auswertung der betreffenden Daten der Landespolizei in Niedersachsen vor ein paar Jahren ergeben. Für den einzelnen Diensthundeführer mit seinem Hund ist das nicht viel. Aber in der Rechnungsstelle des Landes sitzt eine Person, die den Einkauf managed und die Finanzen regelt. Und die hat im jahr 40 bis 50 neu angekaufte Diensthunde zu bezahlen. Jetzt rechne mal mit dem Durchschnitt von 45: 45 x 7 Monate = 315 Monate längere Dienstzeit durch die Malis. Was unter'm Strich ergibt dass die Behörde ein paar Hunde weniger einkaufen (und somit bezahlen) muss.
Und die 7 Monate, die der Mali durchschnittlich länger im Dienst ist, resultieren nicht aus einer besseren Gesundheit etc. des Malis gegenüber dem DSH. Sondern dadurch dass der überwiegende Teil der "Malinois" bei der Polizei aus dem niederländischen KNPV stammen ( = sog X-Herder), dessen ganzes Zucht- und Ausbildungskonzept darauf basiert Diensthunde zu produzieren. Sprich die Ausbildung im niederländischen KNPV entspricht der Arbeit bei den diensthundehaltenden Behörden. D.h. dort bilden Privatpersonen Diensthunde aus. Was hier in Deutschland verboten ist! Kauft die Polizei bei mir einen Hund (egal welche rasse) muss sie bei dem mit der Diensthundearbeit von vorne anfangen. Kaufen sie einen KNPV-Hund, kann der nach wenigen Tagen der Eingewöhnung bei seinem neuen Halter direkt in den nächsten Ausbildungskurs gehen. Es sind lediglich nur noch so Feinheiten zu bereinigen dass er gefundene Gegenstände nicht apportieren, sondern sie nur verweisen darf (wegen DNA-Spuren usw.). Und hat ein KNPV-Hund seine Prüfung mit einer bestimmten Punktzahl abgelegt (neben dem reinen Bestehen gibt es für Hunde über einer bestimmten Punktzahl ein sog. Zertifikat), ersetzt das i.d.R. weltweit die Ankaufsüberprüfung der diensthundehaltenden Behörden. Dann weiß die jeweilige Behörde dass sie mit diesem Hund zu 99% einen diensttauglichen Hund einkauft.
D.h. diese durchschnittlich 7 Monate längere Dienstzeit des DHS, im Vergleich zum Mali, sind der Ausbildung bei der Behörde geschuldet, bevor der Hund offiziell in den Dienst darf. Und die ist nicht rasse-, sondern länderabhängig (aufgrund der unterschiedlichen Gesetzteslage zur Ausbildung von Schutzhunden durch Privatpersonen in den einzelnen Ländern).