Schäferhund hat abgebissene Zunge

  • Hallo zusammen,

    mein allererster Beitrag hier geht direkt mit einer Frage überein... Das tut mir leid! Aber meine Vorstellung im entsprechenden Thread hole ich nach, versprochen!


    Also:

    Unserem DSH mit Papieren wurde im Alter von knapp 9 Wochen von der französischen Bulldogge des Nachbarn durch deren Zaun ein daumennagelgroßes Stück Zunge abgebissen.

    Da der Halter und auch deren Versicherung die entsprechende Tierarztrechnung nicht bzw nur einen Teil davon zahlen will, sind wir bei einem Anwalt in Beratung.

    Dieser bittet um Information, ob es eventuell Erfahrungsberichte oder auch Einschätzungen gibt, inwieweit sich ein fehlendes Stück Zunge negativ auf spätere eventuelle Deck-Interessenten

    auswirken könnte oder auch wertmindernd bei einem eventuellen Weiterverkauf sein könnte.

    Versteht mich bitte nicht falsch, wir wollen um Himmels Willen niemals unseren kleinen Schatz wieder verkaufen, aber es geht um eventuelle Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen.

    Könnte es nicht auch sein, daß unser Hund Einschränkungen im IPO-Sport haben wird, da der Temperaturausgleich beim Hund ja über die Zunge stattfindet?

    Vielleicht hat der eine oder andere einen ähnlichen Vorfall erlebt und kann berichten?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Gruß aus dem Norden,

    isoldemaduschn

  • Der Hund deckt nicht mit der Zunge.. Es werfen und decken auch Hunde mit abgebissenen Ohren ..wenn das eure größte Sorge ist..

    Schadensersatz wird es nicht geben,weil ihr ja noch gar nicht wisst, ob euer Hund überhaupt mal zuchtfähig wird..du kennst die Voraussetzungen?

  • Der Hund deckt nicht mit der Zunge.. Es werfen und decken auch Hunde mit abgebissenen Ohren ..wenn das eure größte Sorge ist..

    Schadensersatz wird es nicht geben,weil ihr ja noch gar nicht wisst, ob euer Hund überhaupt mal zuchtfähig wird..du kennst die Voraussetzungen?

    Ja, die Voraussetzungen kenne ich, danke. Die Wesensbeurteilung, also der erste Schritt, haben wir gerade erfolgreich gemeistert. :)


    Mir geht es eher darum, daß die Leute doch schnell denken könnten, daß die Zunge vielleicht durch einen Gen-Defekt deformiert ist. Nur so als Beispiel. Wir haben uns zwar eine entsprechende Bescheinigung vom TA geben lassen, aber wenn ich mir vorstelle, daß ich als Deck-Interessent mich zwischen zwei ungefähr gleichwertigen Deckrüden entscheiden müsste, würde ich doch im Zweifelsfalle lieber den Hund mit der heilen Zunge nehmen, oder?!

  • Ich bin kein Züchter, nur Welpenkäufer (hin und wieder ;)). Aber eine abgebissene Zunge, ein abbes Bein und ähnliches ist nicht vererbbar.


    Ich würde den Hund auch in einer versierten (Uni) Tierklinik vorstellen. Die Tierarztrechnung würde ich auch bezahlt haben wollen (wieso verweigert die Versicherung das?), aber "Schmerzensgeld" oder Schadensersatz?

    Ehrlich gesagt wäre mir nur wichtig zu erfahren, ob er tatsächlich Einschränkungen zu befürchten hat.

  • Vielleicht wächst ja auch die Zunge noch nach ? Damit kenne ich mich nicht aus,aber ich könnte es mir vorstellen,da der Hund ja auch noch wächst...

    Über Probleme beim Decken oder mit Deckinteressenten würde ich mir jetzt keinen Kopf machen,sondern erst mal schauen,

    daß der Kleine bestmöglich versorgt wird...

  • Die Tierarztrechnung würde ich auch bezahlt haben wollen (wieso verweigert die Versicherung das?), aber "Schmerzensgeld" oder Schadensersatz?

    Wenn ein Hund einen wirtschaftlichen Schaden verursacht, dann muss sein Halter dafür haften. Deswegen kann in manchen Fällen durchaus ein Schadensersatz fällig werden.


    Wobei ich die Einschränkungen der Versicherung nachvollziehen kann. Bei Schäden, die entstanden sind dadurch dass zwei Hunde frei laufen, wird i.d.R. von einer 50:50 Haftung ausgegangen. Sprich man kann nie genau beurteilen welcher Hund tatsächlich "Schuld" hat an dem Schaden. Nicht nur der Hund, der den Schaden verursacht hat, muss alleiniger Verursacher sein. Auch der "beschädigte" Hund kann durch sein Verhalten dazu beitetragen haben dass er verletzt wurde. Deswegen haften in solchen Fällen oft beide Hundehalter zu 50%. Sprich Halter A muss 50% des Schadens am Hund von Halter B begleichen, und Halter B 50% des Schadens am Hund von Halter A. Bzw. anders gesagt jeder Hundehalter trägt seinen Schaden zu 50% selbst.


    In diesem Fall scheint es so gewesen zu sein dass beide Hunde auf beiden Seiten des Zaunes frei gelaufen sind (wie an Gartenzäunen oft üblich). Rein theoretisch könnte der eine Hund den anderen durch den Zaun erst beschnüffelt und dann unsanft gezwickt haben. Und dieser hat dann mit einem Schnappen reagiert. Ursächlich für den Schaden wäre dann nicht allein das Schnappen des einen Hundes, sondern auch das vorausgegangene Zwicken des anderen Hundes. Deswegen diese Regelung zur Schadensbegleichung.

  • Gut, wenn beide ohne Leine sind, ok. Als Askja 3 Monate alt war, hat der Hund meines Chefs hatte nach Askja geschnappt und sie am Auge verletzt. Die Tierarztrechnung haben wir uns geteilt.

  • Nori, nein, mittlerweile ist unser Hund fast elf Monate alt, und leider ist die Zunge nicht nachgewachsen.


    Waschbär, ja, scheinbar hat die Versicherung so auch argumentiert. Aber leider ging dem wirklich nur ein ganz kurzes Schnüffeln voraus, und schon hatte die Bulldogge zugebissen. Die Besitzerin sagte, die sei halt sehr territorial und außerdem gerade in der ersten Läufigkeit. Aber ich frage mich, was gewesen wäre, wenn das Nachbarskind seinen Finger reingesteckt hätte.....?! Mittlerweile haben die Bulldoggen-halter ihren Zaun vernünftig abgesichert, aber halt erst nachdem unser durch den Zaun gebissen wurde......

  • Du hast es aber dadurch, dass Dein Hund auch frei gelaufen ist, in Kauf genommen dass es durch Interaktion zwischen den freilaufenden Hunden zu einer Verletzung kommen kann. Allein dass Dein Hund in dem Moment dort war kann mit zu der Situation geführt haben dass er "beschädigt" worden ist.


    Und es ist ein völlig artübliches Verhalten dass Hündinnen, gerade in der Läufigkeit, außerhalb ihrer Stehtage andere Hunde wegbeissen. Das bedeutet keineswegs dass die Hündin auch Menschen beissen würde. Das ist einfach blöd gelaufen, wenn die Hündin ein Abwehrschnappen ausführt, und an der Stelle hatte Dein Hund dann gerade unglücklicherweise seine Zungenspitze. Zudem muss man direkt an einer Grundstücksgrenze mit territorialem Verhalten von dort lebenden Hunden rechnen. Lasse ich meinen Hund also zu einer läufigen Hündin direkt an deren Grundstücksgrenze, dann gehe ich nun mal ein nicht gerade kleines Risiko ein. So sehen das halt auch die Versicherungen.


    Zur Deckrüdenkarriere: Vergiss die!!! Du bist DSH-Anfänger und kommst deswegen mit Deinem Hund eh nicht in Deckgeschäft! Deswegen meine diesbezügliche Frage... Konzentriere Dich auf die gesundhetliche Seite, wenn Du bei der gegnerischen Versicherung irgend etwas heraus schlagen möchtest.


    Egal ob Dein Hund aus Hochzucht- oder Leistungslinien stammt: Er wird kein Deckrüde, der von Züchtern stärker frequentiert werden wird! Das Geschäft ist hart umkämpft und Du müsstest Dir erst mal einen Namen machen. Funktioniert mit dem ersten Hund so gut wie nie... Wenn er aus Hochzuchtlinien stammen sollte, werden Sie Dich auf den dafür relevanten Schauen nicht auf die begehrten vorderen Plätze stellen. Das ist eine eigene Mafia im Showbereich. Selbst wenn Dein Hund wirklich "schön" sein sollte würde er erst eine erfolgreiche Showkarriere absolvieren wenn er an die richtigen Leute verkauft werden würde. Und sollte er aus Leistungslinien stammen, dann müsstet Ihr zusammen schon Außergewöhnliches leisten, damit der Hund ins Deckgeschäft kommen würde. Dass ein Hund einmal mit durchschnittlichen Leistungen auf der Bundessiegerprüfung geführt werden würde reicht dafür nicht aus. Und es hat schon Bundessieger gegeben, die keinen Deckakt gemacht haben, obwohl sie angekört waren. Ein bisschen Hundesport zwei- bis dreimal die Woche im örtlichen Hundesportverein reichen dafür nicht aus. Du müsstest, um erfolgreich überregional im Leistungssport zu führen, Deine ganze Freizeit dafür investieren. Und finanziell ist das auch kein Pappenstil. Leistungssportler in meinem Umfeld beziffern ihre finanzielle Belastung pro Jahr, um eine einzelne Saison erfolgreich zu absolvieren, im unteren fünfstelligen Bereich. Dagegen stehen dann 400 oder vielleicht auch mal (bei einem sehr erfolgreichen Rüden mit über Jahre konstanten Leistungsergebnisen) 500 Euro an Deckgeld, von denen Du noch 50 Euro an den SV abgeben musst für den Deckschein. Unter'm Strich deckt kaum ein Leistungsrüde die Kosten wieder rein, die seine Ausbildung, sein Training und die Teilnahme an den Veranstaltungen kostet. Auch mehrmalige WM-Teilnehmer nicht.


    Und wenn Dein Rüde wirklich gut sein sollte von seinen Veranlagungen her, dann wird evtl. mal ein Züchter aus Deinem direkten Trainingsumfeld Interesse an einem Deckakt haben. Der aber wird sich dann durch ein Stückchen abgebissene Zunge nicht von seinem Interesse abbringen lassen (das viel größere Manko für ihn wäre dass "die Szene" Deinen Hund nicht kennt, wenn er nicht auf der BSP oder WM gewesen ist, und sich somit die Welpen schwerer verkaufen lassen werden).


    So viel zu dem Aspekt "Deckrüde" und ein daraus evtl. resultierender Wertverlust. Der im tatsächlichen Leben zu 99,999% nicht gegeben sein wird. Ich hoffe dass das Stückchen fehlende Zunge Deinen Hund körperlich nicht beeinträchtigt (beim Wasser trinken und beim Hecheln). Ansonsten hab ihn einfach lieb, hab Spaß mit ihm im Verein bei der Ausbildung und im Hundesport. Und schau was Dein Anwalt bei der gegenerischen Versicherung noch erreichen kann. Aber vergiss Hirngespinste in Bezug auf einen zukünftig züchterisch stark frequentierten Deckrüden. Dafür hast Du als Anfänger die falsche Rasse! Und das wissen auch Gutachter, die zur Beurteilung derartiger Fälle meist hinzugezogen werden. Ob Dein Hund jemals formell zuchtfähig sein wird steht ja noch in den Sternen. Schon beim Hauptröntgen kann dieser Traum zu Ende sein. Wobei es dafür noch nicht mal einen zuchtausschließenden Befund braucht. Bereits ein einzelnes "noch zugelassen" vorne oder hinten beendet jegliche Deckrüdenkariere in Anfängerhand, bevor sie überhaupt begonnen hat, selbst wenn der Hund damit formell zuchtfähig wäre.