Axman Ruebchen in der Schweiz sind Käfige nur erlaubt, wenn die Tür abmontiert wurde. So als "Höhle" stell ich mir das noch ganz cool vor, aber zum Einsperren geht's dann halt nicht mehr.
Ich glaube in Österreich ist das auch so. Aber nicht jede Klausel im TSchG (wie auch in anderen Gesetzen) ist sinnvoll, geschweigedenn von praxisnahen Fachleuten erlassen worden.
Ob bei dir im Wohnzimmer nun eine Box mit oder ohne Tür steht... na, wer soll das wie kontrollieren, bzw. wissen?
Eine dauerhafte Zwingerhaltung ist verboten. Also du kannst schon die Box immer mal wieder nutzen. Aber wie du schon sagt, wer kontrolliert das.
Ist das selbe wie bei der Kastrationspflicht der Katzen. Grundsätzlich gäbe es sie, aber ich kenne x Bauernhofkatzen die nicht kastriert sind, weils eh keiner kontrolliert. Dabei würde das durchaus Sinn machen.