ostholstein
  • Mitglied seit 6. Oktober 2011
  • Letzte Aktivität:

Beiträge von ostholstein

    Damals waren es auch noch andere Zeiten, da herrschten nicht diese antiautoritären Erziehungsmethoden.

    Wir haben auch im Sandhaufen gespielt und die Hunde lagen daneben oder haben Fassenkrieger auf dem Hof gespielt und die Hunde haben uns nicht gejagt. Und kein Erwachsener war weit und breit in der Nähe.

    Da wussten die Hunde aber auch, dass sie eine Tracht Prügel bekommen, wenn sie uns zwickten oder jagten.

    Und wir Kinder wussten, dass wir auch eine Tracht Prügel bekommen, wenn wir die Hunde ärgerten oder quälten.

    Soll ich hier jetzt noch einmal gaaanz langsam schreiben??? Innerhalb der FCI DÜRFEN keine HD-/ED-Befunde in Zuchtbücher übernommen werden, die NICHT den Regularien der FCI entsprechend erstellt wurden !!! Nicht im SV, nicht im Dackelclub oder sonst irgendwo... Somit DÜRFEN keine Röntgenaufnahmen ausgewertet werden von Hunden, die das vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben. Nicht im SV, nicht im Dackelclub oder sonst irgendwo...


    Vielleicht sollten die Eigentümer dieser Hunde einfach abwarten bis ihr Hund die Altersgrenze für das Hauptröntgen erreicht hat und dann erstellte Röntgenbilder ganz normal über das Röntgenverfahren einreichen? Das wäre MEIN Weg... Dann dauert das im Falle eines 7 Monate alten Hundes halt noch 5 Monate bis es eingetragen werden kann dass dieser Hund eine ED hat. Das ist ja nur wirklich kein Problem, welches man nicht lösen kann.

    In diesen fünf Monate werden Welpen aus diesen Linien gekauft und es werden Deckrüden aus diesen Linien eingesetzt und niemand weiss, daß dort ED aufgetreten ist.

    Lösen kann man dieses Problem ganz einfach, indem die Befunde auf der Homepage oder WD, wenn es möglich ist, veröffentlicht werden.

    Und wenn ein Welpenkäufer verantwortungsvoll ist, dann soll er seinen HD- oder ED-erkrankten Hund doch einfach gemäß der Regularien des jeweiligen Zuchtverbandes hauptröntgen lassen.

    Da bin ich doch deiner Meinung. Einfach mal genauer lesen.


    Toll, da habe ich wieder was dazu gelernt. Aber ein verantwortungsvoller Welpenkäufer wird auch ohne diesen Passus den Züchter unterstützen.

    Schließlich will der Welpenkäufer bei seinen nächsten Welpenkauf auch wieder einen gesunden Welpen bekommen.

    Lieber Waschbär, daß brauchst du nicht ganz langsam schreiben. Ich weiss, dass auch der SV sich an die Gesetze halten

    Ganz offensichtlich nicht. Warum sonst forderst Du ununterbrochen dass er sich NICHT an unsere Gesetzgebung halten soll? Durch Missachtung seiner satzungsgemäß erstellen Regularien?

    Ich habe nicht gefordert, daß der SV sich nicht an die Gesetze halten soll.

    Ich habe folgendes gefordert:

    Dann muß der Verband eben Satzungen und Regeln aufstellen, die auch vor Gericht Bestand halten.

    Der Verband steht in der Pflicht, daß gesunde Hunde gezüchtet werden. Dafür müßen nun mal alle positiven wie auch negative Befunde den anderen Züchtern und potentiellen Käufern zur Verfügung gestellt werden.

    Und auch der Züchter steht in der Pflicht, daß er gesunde Hunde züchtet. Wenn der Züchter positive wie auch negative Befunde nicht im SV veröffentlichen kann, dann kann er diese Befunde doch trotzdem auf working dog oder seiner Homepage veröffentlichen.

    Was ist an meiner Forderung auszusetzen?

    Lieber Ostholstein, ich schreibe das jetzt mal gaaaaaaaaaanz langsam, vielleicht kapierst Du es ja doch noch mal IRGENDWANN... Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland und sind alle an deren Gesetzgebung und das Grundgesetz gebunden. Wir leben keinem Land wie Nord-Korea oder der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, wo man Demokratie und Gesetzgebung, für welchen Zweck auch immer, ausser Kraft setzen kann.

    Lieber Waschbär, daß brauchst du nicht ganz langsam schreiben. Ich weiss, dass auch der SV sich an die Gesetze halten muß.

    Wenn Du einen Hund hast bei dem im Alter vor einem Jahr (oder auch bei einem älteren Hund von einem "Feld-Wald-und-Wiesentierarzt) eine HD oder ED festgestellt wird, dann DARF dieser Befund nach geltenden Bestimmungen des SVs nicht zuchtbuchmäßig verarbeitet werden.

    Dann kann der Züchter diesen schlechten Befund aber immer noch auf seiner Homepage veröffentlichen, damit die anderen Züchter und potentiellen Welpenkäufer noch rechtzeitig reagieren können und diese Linie meiden.

    Bei einem seriösen Züchter sollte die Gesundheit der Rasse vor dem finanziellen Interesse stehen.


    Natürlich kannst Du das als Züchter vertraglich festhalten. Aber einklagen kannst Du das nicht ... Wenn es blöd läuft wird sogar Dein kompletter Kaufvertrag durch so einen Passus ausser Kraft gesetzt und rechtlich auf das Niveau eines 08/15-Kaufvertrages runter gesetzt (sprich andere Nebenabreden, die über einen üblichen Kaufvertrag hinaus gehen und für sich rechtlich korrekt formuliert sind, können bei ungünstigem Vertragswortlaut ungültig werden).


    Ich habe die Röntgenklausel übrigens auch in meinen Verträgen. 😎 Die so formuliert sind dass die anderen Klauseln trotzdem rechtlich Bestand haben. Aber ich bin mir bewusst dass ich das Röntgen von meinen Welpenkäufern nicht einklagen kann. Aber wir man ja bei Dir sieht beeindruckt so ein Passus manche Menschen weil er irgendwie Seriosität ausstrahlt. Auch wenn er rechtlich gesehen Humbuk ist weil er viel zu stark in die Eigentumsrechte am Hund eingreift. Unser Gesetzgebung nach. In Nord-Korea vielleicht eher nicht....

    Toll, da habe ich wieder was dazu gelernt. Aber ein verantwortungsvoller Welpenkäufer wird auch ohne diesen Passus den Züchter unterstützen.

    Schließlich will der Welpenkäufer bei seinen nächsten Welpenkauf auch wieder einen gesunden Welpen bekommen.

    Auch Menschen, die wissen, dass sie die Grundlage für einen schlimme Krankheit in sich tragen, möchten vielleicht Kinder haben. Diese Menschen haben heutzutage allerdings oft das Glück, sich untersuchen und behandeln zu lassen, wenn sie denn tatsächlich um ihre Krankheit wissen. Und wenn denn dem so ist, verzichten sie (hoffentlich) aus freien Stücken auf ein eigenes, zumindest leibliches Kind. Aber auch sie informieren sich.

    Und das sollte auch jeder Züchter tun, wenn er Welpen von seiner Hündin haben will.

    Heutzutage leider nein. Ich habe schon mehrere neue Geräte gekauft, die von Anfang an Macken hatten und somit

    reklamiert werden mussten. ABER: den Kauf einen Hundes mit dem Kauf einer Maschine zu vergleichen ist schon allerhand.

    Das muß du mal den Ellionore sagen, der hat so absurde Gedanken. ;)

    Und natürlich können auch kranke Welpen auftreten, auch wenn die Zucht nach besten Wissen und Gewissen betrieben wurde.

    Und natürlich kann man beim Kauf von Geräten auch an Montags-Artikel geraten. ;)

    Ja, und für mich ist dieses "Etwas" ein Familienmitglied. Wenn es dann bei mir ist, nehme ich es wie es ist. Genauso

    wie meine Kinder. Oder welche Eltern machen sich tatsächlich im Vorfeld ihrer Familienplanung Gedanken,

    ob ihre Gene zueinander passen und gesunde Kinder zur Welt kommen?

    Wenn man aber weiss, daß man eine schlimme vererbbare Krankheit in sich trägt, wird man auch keine Kinder haben wollen. Niemand wird es seinen Kindern antun wollen, daß sie auch diese furchtbare Krankheit bekommen.

    sorry Ostholstein, aber jeder Erwachsene Mensch der einen Kaufvertrag eingeht ist sofern keine Gründe vorliegen geschäftsfähig ergo hat auch der Käufer die Pflicht sich über seinen Kauf zu informieren. Wenn ich den bestmöglichen Hund haben will muss ich halt suchen. Es geht hier um etwas, dass wenn es gut läuft bis zu 13 Jahren mich begleitet. Etwas, dass teilweise auf die Jahre sehr viel Geld kostet. Für jede Waschmaschine oder PC wird mehr Aufwand bei der Recherche betrieben, als bei einem Tier.

    Und noch etwas:

    Niemand kann mich zwingen, meinen Hund auf meine Kosten zu Röntgen. Und auch kann mich als Halter niemand zwingen diese einzureichen.

    Das beruht auf der Freiwilligkeit.

    Ein OTTO-NORMAL-HUNDEHALTER will gar keinen bestmöglichen Hund haben, mit dem man auf Meisterschaften starten könnte, der einen festen Anbiss im Schutzdienst zeigt.

    Diese Leute wollen einen gesunden Hund haben, der mich gut 13 Jahre begleitet und mit dem ich meine Freude habe. Mit dem man nicht andauernd in der Klinik ist und es Unmengen von Geld kostet. Daß man einen gesunden Welpen bekommt, ist für einen Otto-Normal-Hundehalter eine Selbstverständlichkeit.


    Von einem Otto-Normal-Hundehalter muß man nicht verlangen, daß er recherchiert bis zum geht nicht mehr, nur weil er einen gesunden Hund haben will.


    Wer sich eine Waschmaschine oder PC kaufen will, mit denen man auch einwenig mehr kann, muß natürlich auch recherchieren. Wer nur eine Waschmaschine haben will die läuft, wenn man sie anstellt, wird auch nicht viel recherchieren. Daß sie funktioniert ist eine Selbstverständlichkeit.



    Die Züchter sind auf die Röntgenergebnisse ihrer Nachkommen angewiesen, um gesunde Hunde zu züchten.

    Und natürlich kann der Züchter es vertraglich festhalten, daß die Nachkommen seiner Zuchthündin auch geröntgt werden.

    Mein Züchter hat es nicht vertraglich festgehalten, aber alle Welpenkäufer und auch ich erklärten sich mündlich dazu bereit, ihren Hund später röntgen zu lassen, um diese Zucht zu unterstützen.

    Noch einmal: Verein/Verbände sind kein rechtsfreier Raum !!! Wenn die Mitglieder den Ablauf eines bestimmten Procederes beschlossen haben, sich also eine Satzung und diverse Ordnungen gegeben haben, dann ist das bindend für Funktionäre und Angestellte des betreffenden Vereines/Verbandes. Und manches, was sich für Laien, die über vieles gar nicht nachdenken, oberflächlich so einfach anhört, ist, wenn man sich tiefer mit der Materie auseinander setzt, dann alles andere als einfach umzusetzen (in Bezug auf rechtliche Aspekte).

    Dann muß der Verband eben Satzungen und Regeln aufstellen, die auch vor Gericht Bestand halten.

    Der Verband steht in der Pflicht, daß gesunde Hunde gezüchtet werden. Dafür müßen nun mal alle positiven wie auch negative Befunde den anderen Züchtern und potentiellen Käufern zur Verfügung gestellt werden.

    Und auch der Züchter steht in der Pflicht, daß er gesunde Hunde züchtet. Wenn der Züchter positive wie auch negative Befunde nicht im SV veröffentlichen kann, dann kann er diese Befunde doch trotzdem auf working dog oder seiner Homepage veröffentlichen.



    Zudem kannst Du Dir als Welpenkäufer Deinen Züchter aussuchen. Es gibt auch Hunde, die aus Würfen stammen, bei denen ein überwiegender Teil oder gar alle der Wurfgeschwister geröntgt sind.

    Da geht es doch schon wieder los, der Welpenkäufer soll mehr wissen wie der Züchter und alles mögliche durchrecherchieren.

    Der Züchter muß sich einen geeigneten Deckrüden aussuchen, wo das Auftreten von HD und anderen Krankheiten möglichst gering ist.

    Der Züchter muß mit Zuchthündinnen züchten, wo das Auftreten von HD und anderen Krankheiten auch möglichst gering ist.


    Wenn der Züchter eine Risikoverpaarung eingegangen ist, dann muß er es dem potentiellen Welpenkäufer auch mitteilen.

    Also bei Mario Jessat und dem Züchter Deines Hundes genügt es Dir, dass sie einzelne Hunde aus der Zucht nehmen, wenn diese nicht ihrem persönlichen Anforderungen entsprechen. Aber andere Züchter sollen ihre Zuchttätigkeit komplett aufgeben???

    Wenn die Züchter nur eine Zuchthündin haben, sollten sie ihre Zucht aufgeben oder mit einer anderen zugekauften Zuchthündin weiterzüchten.




    Zu Deiner Info: Ab meinem C-Wurf habe ich meine Mutterlinie auf eine komplett andere genetische Basis umgestellt. Sprich ich habe meine ursprüngliche Mutterlinie züchterisch nicht weiter verfolgt. Und das ist eine völlig normale Vorgehensweise in der Zucht, wenn Züchter mit irgend etwas nicht zufrieden sind in Bezug auf die Genetik ihrer Mutterlinie(n). Im übrigen reicht in vielen Fällen auch Selektion...

    Toll, daß du es so gemacht hast. Aber leider habe ich es noch nicht auf einer Homepage von SV-Züchtern gelesen, daß sie die Zucht mit einzelnen Zuchtlinien eingestellt haben. Aber wie bereits geschrieben, so belesen bin ich nicht.

    Mario Jessat, der seine Schäferhunde mit geraden Rücken außerhalb des SV züchtet, hat die Zucht mit zwei seiner Linien eingestellt, weil dort Mängel auftraten. Ich glaube wegen einer Allergie und weil eine Linie zu aufgedreht war.

    Von einem SV-Züchter habe ich es noch nicht gelesen, daß er bei Mängel seine Zucht einstellt. Aber so belesen bin ich auch nicht.


    Auch mein Züchter steht mit den Welpenkäufern weiter im Kontakt.

    Er will wissen, wie sich die Welpen optisch, gesundheitlich und leistungsmäßig entwickeln.

    Er will wissen, ob er Schrott züchtet oder supertolle Hunde züchtet.

    Ich habe keine Bedenken, daß mein Züchter seine Zuchthündin aus der Zucht nimmt, wenn unter deren Nachkommen Mängel auftreten.

    Und so wie ich sehen das auch viele andere Züchter. Die haben einfach keinen Bock auf Computer und Internet, auf Homepages und auch viele nicht auf working-dog. Ich weiß gar nicht über was für ein Ego man verfügen muss um sich einzubilden anderen Menschen vorschreiben zu können mit was die ihre Freizeit verbringen sollen... Ich würde das an Deiner Stelle mal behandeln lassen. 😎

    Ich brauche nichts behandeln lassen, ich bin einfach nur wissbegierig.

    Aber wenn ein Züchter seine Zuchtstätte nicht mit ausreichend Infos präsentieren will, dann verkauft er eben auch keinen Welpen an mir. Dann ist es eben so.