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unerfreuliche Begegnung mit einem Jäger

  • schwedenfan
  • 23. November 2016 um 20:27
  • sternchen
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    • 24. November 2016 um 16:21
    • #16

    das sind ja krasse Geschichten... :S . Zum Glück hatte ich immer Glück mit Jägern und Jagdmenschen. Einer hat mich mal erwischt, als mein Dackel Mix grade ein Kaninchen gewildert und getötet hatte. Er hat nur gelacht und gesagt, dass die dort eh eine Plage wären und eins weniger auch nicht schlimm sei.
    Mit dem derzeitigen Jagdmenschen versteh ich mich auch ganz gut. Bei dem hab ich ein Stein im Brett, weil meine beiden damaligen Hunde gleichzeitig auf Zuruf Sitz gemacht haben, als er von hinten (feldweg) angefahren kam. Seit dem denkt er, dass meine Hunde "sehr gut dressiert" sind und von Rocky ist er sowieso vollauf begeistert, weil sein 1. Hund auch ein Schäferhund war und er absoluter Rassefan ist. :thumbup:

  • Roopa
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    • 24. November 2016 um 16:24
    • #17
    Zitat von sternchen

    Zum Glück hatte ich immer Glück mit Jägern und Jagdmenschen. Einer hat mich mal erwischt, als mein Dackel Mix grade ein Kaninchen gewildert und getötet hatte. Er hat nur gelacht und gesagt, dass die dort eh eine Plage wären und eins weniger auch nicht schlimm sei.

    schön, daß es auch erfreuliche Begegnungen gibt
    - ist die Welt doch nicht so schlecht, wie wir immer denken ...!?

  • Uncle Sam
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    • 24. November 2016 um 18:57
    • #18

    Das ist ja mal eine krasse Begegnung. Ich würde Ihn wahrscheinlich anzeigen. Wenn die Leute mit sowas durchkommen, wird die Hemmschwelle immer niedriger. Da Ihr zu zweit wart, gibt es ja auch Zeugen.

  • Lolu
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    • 24. November 2016 um 22:05
    • #19

    Ja genau : Warum Aussage gegen Aussage ? Es waren mehrere Reiter.

  • Birger
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    • 25. November 2016 um 07:12
    • #20

    Das hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe mich mal auf die Suche nach Hilfe gemacht. Dabei habe ich folgendes gefunden:

    Tipps zum Verhalten bei der Begegnung mit Jägern

    Ist es Ihnen auch schon passiert, dass Sie von einem Jäger bei Ihren Spaziergängen in Wald und Flur angesprochen wurden, irgend ein Verhalten zu unterlassen bzw. als Hundebesitzer mit dem Abschuss des Tieres bedroht wurden?
    Folgende grundlegende Sachverhalte sollten Sie für derartige Begegnungen kennen, wobei die Ausführungen sich auf die Gesetze in Rheinland-Pfalz beziehen und es Abweichungen in anderen Bundesländern geben kann, die in der Regel allerdings minimal sind.

    Waldspaziergänger und Hundebesitzer

    Nach dem Landeswaldgesetz § 22,1 darf jeder Bürger zu jeder Zeit den Wald überall zum Zwecke der Erholung betreten. (Ausnahmen: Naturschutzgebiete haben Sonderregelungen).
    Wald im Sinne des Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche, wie auch kahlgeschlagene und verlichtete Grundflächen. Dazu gehören auch Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.
    § 22 Betreten, Reiten, Befahren
    Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich.
    Nach dem Landesjagdgesetz § 29, 1 und 3 ist der weisungsbefugte Personenkreis sehr eng gefasst und betrifft nur Förster, Berufsjäger und bestätigte Jagdaufseher! Die Befugnisse der Jagdschutzberechtigten regelt eindeutig § 30 des Landesjagdgesetzes
    § 29 Jagdschutzberechtigte, bestätigte Jagdaufseher
    (1) Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Untere Jagdbehörde zuständig. Die Bestätigung darf bei Vorliegen der fachlichen Eignung nur versagt werden, wenn Bedenken gegen die persönliche Zuverlässigkeit bestehen. Fachlich geeignet ist, wer jagdpachtfähig ist und einen Jagdaufseherlehrgang mit Erfolg durchlaufen hat. Berufsjäger, Forstbeamte, Angestellte des Privatforstdienstes und bisher bestätigte Jagdaufseher gelten als fachlich geeignet.
    (3) Die Jagdschutzberechtigten müssen bei der Ausübung des Jagdschutzes das von der Obersten Jagdbehörde bestimmte Jagdschutzabzeichen tragen. Über die Berechtigung zum Tragen des Jagdschutzabzeichens hat die Untere Jagdbehörde eine Bestätigung auszustellen, die bei der Ausübung des Jagdschutzes mitzuführen und beim Einschreiten auf Verlangen vorzuzeigen ist; es sei denn, daß dies aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist.
    § 30 Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind insbesondere befugt:
    1. Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdliche Bestimmungen begehen, oder außerhalb der öffentlichen Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, anzuhalten, ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen und ihre Personalien festzustellen.
    2. Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Herren, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus, angetroffen werden, zu töten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf Katzen, die sich in Fallen gefangen haben. Es gilt nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie erkennbar vom Berechtigten zu ihrem Dienst verwandt werden oder sich aus Anlass des Dienstes vorübergehend offensichtlich der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.

    Fazit : Sie dürfen sich jederzeit und überall im Wald (Sonderregelungen gelten für Naturschutzgebiete und während einer Jagd, die für Sie aber erkennbar sein muss!) zum Zwecke der Erholung bewegen und müssen nur Anweisungen derjenigen Personen befolgen, die ein Jagdschutzabzeichen tragen, sowie eine Bestätigung der Unteren Jagdbehörde mit sich führen, dass sie zum Tragen des Abzeichens berechtigt sind und sich auf Verlangen vorher ausgewiesen haben. Allen anderen Personen müssen Sie nicht Folge leisten, im Gegenteil:
    Aufforderungen von unberechtigten Personen stellen eine Nötigung oder sogar Amts-anmaßung dar! Solche Fälle sollten Sie unbedingt bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen!

    Sonstiges
    Halten Sie im Wald immer die Augen offen und achten Sie speziell auf folgende Sachverhalte, die Sie am besten durch beweiskräftige Fotos und Ortsangaben dokumentieren sollten.
     Ein Jäger, der sich nicht unmittelbar auf der Jagd befindet, muss das Gewehr immer abgeknickt tragen. Es ist nicht statthaft, mit gespannter Waffe sich außerhalb der Jagd zu bewegen.
     Finden Sie Fallen, sollten Sie grundsätzlich die untere Jagdbehörde Ihres Kreises einschalten, da für die Aufstellung von Fallen eine besondere Genehmigung vorliegen muss. Offene Schlagfallen sind grundsätzlich verboten. Solche Fallen sind allenfalls in sogenannten "Fallenbunkern" erlaubt, durch die eine Gefährdung von Spaziergängern ausgeschlossen werden kann.
     Finden Sie alte und zusammengebrochene Hochsitze oder Müllablagerungen an Hochsitzen, sollten Sie die Naturschutzbehörde verständigen. Der Revierinhaber ist zur kurzfristigen Beseitigung verpflichtet.
     In Rheinland-Pfalz ist die Größe eines Hochsitzes auf 4 Quadratmeter Grundfläche begrenzt. Für größere Hochsitze bedarf es einer Baugenehmigung nach der Landesbauordnung!

    Quelle: pro iure animalis

    Egal wie wenig Geld und Besitz du hast,
    einen Hund zu haben,
    macht dich reich.
    Louis Sabin

  • Roopa
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    • 25. November 2016 um 07:41
    • #21

    Danke !
    das mit dem Hund ist schon claro: ist er bei mir und ansprechbar, braucht er nicht unbedingt eine Leine
    ist er aber ausser Sicht oder alleine unterwegs, dann droht Abschuß
    Das mit der Leinenpflicht muß man schon unterscheiden, wie sich der Hund verhält bzw. gehorcht

    jetzt möchte ich doch noch wissen: wie hat er das Gewehr getragen: Schußbereit oder abgeknickt

  • schwedenfan
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    • 25. November 2016 um 09:28
    • #22
    Zitat von Roopa

    jetzt möchte ich doch noch wissen: wie hat er das Gewehr getragen: Schußbereit oder abgeknickt

    Schussbereit! Er hatte es so an dem Riemen über der Schulter umgelegt und es dann runter genommen und mit dem Lauf in unsere Richtung am Griff gehalten.
    Er hat zwar in dem späteren Gespräch, bei dem er sich entschuldigt hat, behauptet es wäre nicht geladen gewesen, aber das sieht man ja von aussen nicht!

    Da wir als Reiter wirklich sehr viel im Wald unterwegs sind, ist es für mich absolut das Eichtigste, dass die Hunde nicht jagen. Sie lernen von Anfang an auf dem Weg und in meiner Nähe zu bleiben.

    Wir begegnen sehr oft Wild, das sich anscheinend durch die Pferde sicher bei uns fühlt. Meine Hunde bleiben auch dabei echt gelassen. Wir hatten schon ein Reh, dass bei der Wegüberquerung direkt vor uns gestolpert und zwischen die Hunde gefallen. Wir hatten insgesamt 4 Hunde dabei und keiner hat das Reh angerührt. Es stand auf und lief weiter.

    Ich weiß selbst, dass es hier viele HH gibt, die das nicht so wichtig nehmen wie ich und ihre Hunde ungehemmt im Wald stöbern und jagen lassen. Ich mag es gar nicht, wenn wir mit denen gleichgesetzt werden.

    Viele Grüße aus Bayern
    Silvia mit Hank (DSH *2008)+ Arik (Herder *2015)
    (Jacky +29.12.2015, Cora 30.07.2001-04.08.2016, Rusty 2000-09.04.2019)
    Natürlich kann man ohne Hunde leben, aber es lohnt sich nicht (Zitat: Heinz Rühmann)

  • Cuki
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    • 25. November 2016 um 10:27
    • #23

    Also Deine Hunde haben irre Selbstbeherrschung. Meiner ist total unansprechbar wenn er Wild sieht. Daher bin ich mit ihm im Wald nur mit der Schleppleine unterwegs. Ich habe einfach viel zu viel Angst das ein Jäger Gin abschissen könnte. Das was dir passiert ist, ist echt nicht von schlechten Eltern. Ich glaube ich wäre genauso verstört :S

  • Jack01
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    • 25. November 2016 um 11:47
    • #24

    Anzeigen direkt ....nicht gefallen lassen sowas X( , der hat sie nicht mehr alle.Das darf er gar nicht,der richtet die Waffe ja nicht nur aufs Tier...
    Ihr seit ja auch dabei ( Menschen und Pferd & Hund ).Anzeigen und zum Anwalt direkt , SOWAS GEHT NICHT

    Glaube mir ,das hätte der einmal gemacht und nie wieder.Da werde ich richtig sauer :cursing::cursing::cursing::cursing::cursing::cursing::cursing::cursing:

  • Jack01
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    • 25. November 2016 um 11:53
    • #25

    http://kjs-pinneberg.de/dl_int/Mit_Hun…d_Feld_Flur.pdf

    schaut mal hier ;)

  • Roopa
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    • 25. November 2016 um 14:59
    • #26
    Zitat von schwedenfan

    Schussbereit! Er hatte es so an dem Riemen über der Schulter umgelegt und es dann runter genommen und mit dem Lauf in unsere Richtung am Griff gehalten.
    Er hat zwar in dem späteren Gespräch, bei dem er sich entschuldigt hat, behauptet es wäre nicht geladen gewesen, aber das sieht man ja von aussen nicht!

    heute morgen hätte ich dir gesagt, seine Entschuldigung anzunehmen und die Sache zu vergessen - immerhin hat er sich entschuldigt und dich dafür extra aufgesucht.
    aber mit der Schilderung, daß er das Gewehr abgenommen hat, welches nicht eingeknickt ist und dann noch in eure Richtung zielen, das geht zu weit - das ist schon ein tätlicher Angriff und nicht nur Worte. Ich rate zur Strafanzeige.
    Beim lesen kommen mir Bilder von Polizeieinsätzen in den Kopf, wo Polizisten ihre MP im Anschlag haben, den Finger am Abzug -- aber ich habe noch keinen Polizisten gesehn, der die MP hochhält oder auf jemanden zielt

  • Jack01
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    • 25. November 2016 um 15:33
    • #27

    die Polizei darf dies auch nicht einfach so , hab einen in der Familie.Da müssen schon richtige gründe sein,und das ist die Polizei ;)

    Wie gesagt , zur Anzeige bringen ....

  • Lolu
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    • 25. November 2016 um 16:16
    • #28

    Ich habe das ja auch schon geschrieben , dass Bedrohen mit einer Schusswaffe eine Straftat ist. Und vermutlich hatte er auch kein Jagdschutzabzeichen, weil so eine weisungsberechtigte Person niemals ein solches Verhalten zeigen würde. Wer weiß , was für ein Typ das war und was der zu verbergen hatte!

  • Waschbär
    Moderator
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    • 25. November 2016 um 16:58
    • #29

    Also ich habe in meinem Bekanntenkreis in langen Jahren schon so einiges mitbekommen in Bezug auf Anzeigen in solchen Fällen. Und nicht nur in solchen Fällen, sondern auch in schlimmeren (Hund tot, Hund verschwunden). Wenn man nicht gerade an einen Richter gerät, der eine "Anti-Jagd"-Einstellung hat, kann das ganz schön frustrierend werden. Selbst wenn es eindeutige Indizien gibt und man die Aussage mehrerer unabhängiger Zeugen hat.

    Wobei das "weiter unten" breits schon los geht, wenn z.B. bei der zuständigen Polizei ein Jagdkollege arbeitet. Da können dann auch schon mal Beweismittel einfach so verschwinden. Und je nachdem wie die Zeugen befragt werden können deren Ausagen unterschiedlich klingen.

    Von daher würde ich in so einem Fall das persönliche Gespräch suchen. Notfalls auch nach Hause zu ihm hin fahren. Z.B. Abends klingeln und ganz direkt fragen was das sollte. Die Möglichkeit, die Sache anzuzeigen, hat man dann ja immer noch.

  • Jack01
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    • 26. November 2016 um 00:28
    • #30
    Zitat von Waschbär

    Wobei das "weiter unten" breits schon los geht, wenn z.B. bei der zuständigen Polizei ein Jagdkollege arbeitet. Da können dann auch schon mal Beweismittel einfach so verschwinden. Und je nachdem wie die Zeugen befragt werden können deren Ausagen unterschiedlich klingen.

    Von daher würde ich in so einem Fall das persönliche Gespräch suchen. Notfalls auch nach Hause zu ihm hin fahren. Z.B. Abends klingeln und ganz direkt fragen was das sollte. Die Möglichkeit, die Sache anzuzeigen, hat man dann ja immer noch.

    Das würde ich nicht machen,direkt Anzeigen sowas.Zur NOT auch Anwalt aufsuchen , leute sowas geht nicht.... Waffe ist Waffe .Spaß ist vorbei, Schussbereit wo Mensch Pferd und Hund vor ihm steht.....

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