unerfreuliche Begegnung mit einem Jäger

  • Ich habe den Vorfall bis jetzt nur dem zuständigen Jagdpächter gemeldet, bin aber immer noch am überlegen ob ich den Jäger anzeige. Ich weiß nur nicht, ob er dann seinen Jagdschein verliert oder nicht. Eine gewisse Angst vor Vergeltung habe ich aber schon.


    Den Jagdschein wird er nicht verlieren, wenn das Ganze nicht irgend jemand mit der Kamera aufgenommen hat. Er wird "von oben" ( = Kreisjagdverband etc.) eine auf den Deckel bekommen, dass er sich künftig im Interesse aller Jäger und auch seinen eigenen etwas zurück halten soll. Aber wird die Sache so bei der Polizei angezeigt, steht Aussage gegen Aussage, und es wird letztendlich gar nix passieren, ausser dass der Typ auf Dich sauer ist.


    Ich würde statt dessen bei der nächsten Begegnung direkt auf ihn zu gehen und ihn ganz direkt fragen, was das Ganze sollte bzw. was er sich dabei gedacht hat.

  • das sind ja krasse Geschichten... :S . Zum Glück hatte ich immer Glück mit Jägern und Jagdmenschen. Einer hat mich mal erwischt, als mein Dackel Mix grade ein Kaninchen gewildert und getötet hatte. Er hat nur gelacht und gesagt, dass die dort eh eine Plage wären und eins weniger auch nicht schlimm sei.
    Mit dem derzeitigen Jagdmenschen versteh ich mich auch ganz gut. Bei dem hab ich ein Stein im Brett, weil meine beiden damaligen Hunde gleichzeitig auf Zuruf Sitz gemacht haben, als er von hinten (feldweg) angefahren kam. Seit dem denkt er, dass meine Hunde "sehr gut dressiert" sind und von Rocky ist er sowieso vollauf begeistert, weil sein 1. Hund auch ein Schäferhund war und er absoluter Rassefan ist. :thumbup:

  • Zum Glück hatte ich immer Glück mit Jägern und Jagdmenschen. Einer hat mich mal erwischt, als mein Dackel Mix grade ein Kaninchen gewildert und getötet hatte. Er hat nur gelacht und gesagt, dass die dort eh eine Plage wären und eins weniger auch nicht schlimm sei.

    schön, daß es auch erfreuliche Begegnungen gibt
    - ist die Welt doch nicht so schlecht, wie wir immer denken ...!?

  • Das ist ja mal eine krasse Begegnung. Ich würde Ihn wahrscheinlich anzeigen. Wenn die Leute mit sowas durchkommen, wird die Hemmschwelle immer niedriger. Da Ihr zu zweit wart, gibt es ja auch Zeugen.

  • Das hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe mich mal auf die Suche nach Hilfe gemacht. Dabei habe ich folgendes gefunden:


    Tipps zum Verhalten bei der Begegnung mit Jägern


    Ist es Ihnen auch schon passiert, dass Sie von einem Jäger bei Ihren Spaziergängen in Wald und Flur angesprochen wurden, irgend ein Verhalten zu unterlassen bzw. als Hundebesitzer mit dem Abschuss des Tieres bedroht wurden?
    Folgende grundlegende Sachverhalte sollten Sie für derartige Begegnungen kennen, wobei die Ausführungen sich auf die Gesetze in Rheinland-Pfalz beziehen und es Abweichungen in anderen Bundesländern geben kann, die in der Regel allerdings minimal sind.


    Waldspaziergänger und Hundebesitzer

    Nach dem Landeswaldgesetz § 22,1 darf jeder Bürger zu jeder Zeit den Wald überall zum Zwecke der Erholung betreten. (Ausnahmen: Naturschutzgebiete haben Sonderregelungen).
    Wald im Sinne des Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche, wie auch kahlgeschlagene und verlichtete Grundflächen. Dazu gehören auch Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.
    § 22 Betreten, Reiten, Befahren
    Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich.
    Nach dem Landesjagdgesetz § 29, 1 und 3 ist der weisungsbefugte Personenkreis sehr eng gefasst und betrifft nur Förster, Berufsjäger und bestätigte Jagdaufseher! Die Befugnisse der Jagdschutzberechtigten regelt eindeutig § 30 des Landesjagdgesetzes
    § 29 Jagdschutzberechtigte, bestätigte Jagdaufseher
    (1) Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Untere Jagdbehörde zuständig. Die Bestätigung darf bei Vorliegen der fachlichen Eignung nur versagt werden, wenn Bedenken gegen die persönliche Zuverlässigkeit bestehen. Fachlich geeignet ist, wer jagdpachtfähig ist und einen Jagdaufseherlehrgang mit Erfolg durchlaufen hat. Berufsjäger, Forstbeamte, Angestellte des Privatforstdienstes und bisher bestätigte Jagdaufseher gelten als fachlich geeignet.
    (3) Die Jagdschutzberechtigten müssen bei der Ausübung des Jagdschutzes das von der Obersten Jagdbehörde bestimmte Jagdschutzabzeichen tragen. Über die Berechtigung zum Tragen des Jagdschutzabzeichens hat die Untere Jagdbehörde eine Bestätigung auszustellen, die bei der Ausübung des Jagdschutzes mitzuführen und beim Einschreiten auf Verlangen vorzuzeigen ist; es sei denn, daß dies aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist.
    § 30 Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind insbesondere befugt:
    1. Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdliche Bestimmungen begehen, oder außerhalb der öffentlichen Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, anzuhalten, ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen und ihre Personalien festzustellen.
    2. Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Herren, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus, angetroffen werden, zu töten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf Katzen, die sich in Fallen gefangen haben. Es gilt nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie erkennbar vom Berechtigten zu ihrem Dienst verwandt werden oder sich aus Anlass des Dienstes vorübergehend offensichtlich der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.


    Fazit : Sie dürfen sich jederzeit und überall im Wald (Sonderregelungen gelten für Naturschutzgebiete und während einer Jagd, die für Sie aber erkennbar sein muss!) zum Zwecke der Erholung bewegen und müssen nur Anweisungen derjenigen Personen befolgen, die ein Jagdschutzabzeichen tragen, sowie eine Bestätigung der Unteren Jagdbehörde mit sich führen, dass sie zum Tragen des Abzeichens berechtigt sind und sich auf Verlangen vorher ausgewiesen haben. Allen anderen Personen müssen Sie nicht Folge leisten, im Gegenteil:
    Aufforderungen von unberechtigten Personen stellen eine Nötigung oder sogar Amts-anmaßung dar! Solche Fälle sollten Sie unbedingt bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen!

    Sonstiges
    Halten Sie im Wald immer die Augen offen und achten Sie speziell auf folgende Sachverhalte, die Sie am besten durch beweiskräftige Fotos und Ortsangaben dokumentieren sollten.
    Ein Jäger, der sich nicht unmittelbar auf der Jagd befindet, muss das Gewehr immer abgeknickt tragen. Es ist nicht statthaft, mit gespannter Waffe sich außerhalb der Jagd zu bewegen.
     Finden Sie Fallen, sollten Sie grundsätzlich die untere Jagdbehörde Ihres Kreises einschalten, da für die Aufstellung von Fallen eine besondere Genehmigung vorliegen muss. Offene Schlagfallen sind grundsätzlich verboten. Solche Fallen sind allenfalls in sogenannten "Fallenbunkern" erlaubt, durch die eine Gefährdung von Spaziergängern ausgeschlossen werden kann.
     Finden Sie alte und zusammengebrochene Hochsitze oder Müllablagerungen an Hochsitzen, sollten Sie die Naturschutzbehörde verständigen. Der Revierinhaber ist zur kurzfristigen Beseitigung verpflichtet.
    In Rheinland-Pfalz ist die Größe eines Hochsitzes auf 4 Quadratmeter Grundfläche begrenzt. Für größere Hochsitze bedarf es einer Baugenehmigung nach der Landesbauordnung!


    Quelle: pro iure animalis

  • Danke !
    das mit dem Hund ist schon claro: ist er bei mir und ansprechbar, braucht er nicht unbedingt eine Leine
    ist er aber ausser Sicht oder alleine unterwegs, dann droht Abschuß
    Das mit der Leinenpflicht muß man schon unterscheiden, wie sich der Hund verhält bzw. gehorcht


    jetzt möchte ich doch noch wissen: wie hat er das Gewehr getragen: Schußbereit oder abgeknickt

  • jetzt möchte ich doch noch wissen: wie hat er das Gewehr getragen: Schußbereit oder abgeknickt

    Schussbereit! Er hatte es so an dem Riemen über der Schulter umgelegt und es dann runter genommen und mit dem Lauf in unsere Richtung am Griff gehalten.
    Er hat zwar in dem späteren Gespräch, bei dem er sich entschuldigt hat, behauptet es wäre nicht geladen gewesen, aber das sieht man ja von aussen nicht!


    Da wir als Reiter wirklich sehr viel im Wald unterwegs sind, ist es für mich absolut das Eichtigste, dass die Hunde nicht jagen. Sie lernen von Anfang an auf dem Weg und in meiner Nähe zu bleiben.


    Wir begegnen sehr oft Wild, das sich anscheinend durch die Pferde sicher bei uns fühlt. Meine Hunde bleiben auch dabei echt gelassen. Wir hatten schon ein Reh, dass bei der Wegüberquerung direkt vor uns gestolpert und zwischen die Hunde gefallen. Wir hatten insgesamt 4 Hunde dabei und keiner hat das Reh angerührt. Es stand auf und lief weiter.


    Ich weiß selbst, dass es hier viele HH gibt, die das nicht so wichtig nehmen wie ich und ihre Hunde ungehemmt im Wald stöbern und jagen lassen. Ich mag es gar nicht, wenn wir mit denen gleichgesetzt werden.

  • Also Deine Hunde haben irre Selbstbeherrschung. Meiner ist total unansprechbar wenn er Wild sieht. Daher bin ich mit ihm im Wald nur mit der Schleppleine unterwegs. Ich habe einfach viel zu viel Angst das ein Jäger Gin abschissen könnte. Das was dir passiert ist, ist echt nicht von schlechten Eltern. Ich glaube ich wäre genauso verstört :S

  • Anzeigen direkt ....nicht gefallen lassen sowas X( , der hat sie nicht mehr alle.Das darf er gar nicht,der richtet die Waffe ja nicht nur aufs Tier...
    Ihr seit ja auch dabei ( Menschen und Pferd & Hund ).Anzeigen und zum Anwalt direkt , SOWAS GEHT NICHT


    Glaube mir ,das hätte der einmal gemacht und nie wieder.Da werde ich richtig sauer :cursing::cursing::cursing::cursing::cursing::cursing::cursing::cursing:

  • Schussbereit! Er hatte es so an dem Riemen über der Schulter umgelegt und es dann runter genommen und mit dem Lauf in unsere Richtung am Griff gehalten.
    Er hat zwar in dem späteren Gespräch, bei dem er sich entschuldigt hat, behauptet es wäre nicht geladen gewesen, aber das sieht man ja von aussen nicht!

    heute morgen hätte ich dir gesagt, seine Entschuldigung anzunehmen und die Sache zu vergessen - immerhin hat er sich entschuldigt und dich dafür extra aufgesucht.
    aber mit der Schilderung, daß er das Gewehr abgenommen hat, welches nicht eingeknickt ist und dann noch in eure Richtung zielen, das geht zu weit - das ist schon ein tätlicher Angriff und nicht nur Worte. Ich rate zur Strafanzeige.
    Beim lesen kommen mir Bilder von Polizeieinsätzen in den Kopf, wo Polizisten ihre MP im Anschlag haben, den Finger am Abzug -- aber ich habe noch keinen Polizisten gesehn, der die MP hochhält oder auf jemanden zielt

  • die Polizei darf dies auch nicht einfach so , hab einen in der Familie.Da müssen schon richtige gründe sein,und das ist die Polizei ;)


    Wie gesagt , zur Anzeige bringen ....

  • Ich habe das ja auch schon geschrieben , dass Bedrohen mit einer Schusswaffe eine Straftat ist. Und vermutlich hatte er auch kein Jagdschutzabzeichen, weil so eine weisungsberechtigte Person niemals ein solches Verhalten zeigen würde. Wer weiß , was für ein Typ das war und was der zu verbergen hatte!