Möglichkeiten der Informationen zu Zucht und Genetik

  • Lieber Ostholstein, ich schreibe das jetzt mal gaaaaaaaaaanz langsam, vielleicht kapierst Du es ja doch noch mal IRGENDWANN... Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland und sind alle an deren Gesetzgebung und das Grundgesetz gebunden. Wir leben keinem Land wie Nord-Korea oder der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, wo man Demokratie und Gesetzgebung, für welchen Zweck auch immer, ausser Kraft setzen kann.

    Lieber Waschbär, daß brauchst du nicht ganz langsam schreiben. Ich weiss, dass auch der SV sich an die Gesetze halten muß.

    Wenn Du einen Hund hast bei dem im Alter vor einem Jahr (oder auch bei einem älteren Hund von einem "Feld-Wald-und-Wiesentierarzt) eine HD oder ED festgestellt wird, dann DARF dieser Befund nach geltenden Bestimmungen des SVs nicht zuchtbuchmäßig verarbeitet werden.

    Dann kann der Züchter diesen schlechten Befund aber immer noch auf seiner Homepage veröffentlichen, damit die anderen Züchter und potentiellen Welpenkäufer noch rechtzeitig reagieren können und diese Linie meiden.

    Bei einem seriösen Züchter sollte die Gesundheit der Rasse vor dem finanziellen Interesse stehen.


    Natürlich kannst Du das als Züchter vertraglich festhalten. Aber einklagen kannst Du das nicht ... Wenn es blöd läuft wird sogar Dein kompletter Kaufvertrag durch so einen Passus ausser Kraft gesetzt und rechtlich auf das Niveau eines 08/15-Kaufvertrages runter gesetzt (sprich andere Nebenabreden, die über einen üblichen Kaufvertrag hinaus gehen und für sich rechtlich korrekt formuliert sind, können bei ungünstigem Vertragswortlaut ungültig werden).


    Ich habe die Röntgenklausel übrigens auch in meinen Verträgen. 😎 Die so formuliert sind dass die anderen Klauseln trotzdem rechtlich Bestand haben. Aber ich bin mir bewusst dass ich das Röntgen von meinen Welpenkäufern nicht einklagen kann. Aber wir man ja bei Dir sieht beeindruckt so ein Passus manche Menschen weil er irgendwie Seriosität ausstrahlt. Auch wenn er rechtlich gesehen Humbuk ist weil er viel zu stark in die Eigentumsrechte am Hund eingreift. Unser Gesetzgebung nach. In Nord-Korea vielleicht eher nicht....

    Toll, da habe ich wieder was dazu gelernt. Aber ein verantwortungsvoller Welpenkäufer wird auch ohne diesen Passus den Züchter unterstützen.

    Schließlich will der Welpenkäufer bei seinen nächsten Welpenkauf auch wieder einen gesunden Welpen bekommen.

  • Lieber Waschbär, daß brauchst du nicht ganz langsam schreiben. Ich weiss, dass auch der SV sich an die Gesetze halten

    Ganz offensichtlich nicht. Warum sonst forderst Du ununterbrochen dass er sich NICHT an unsere Gesetzgebung halten soll? Durch Missachtung seiner satzungsgemäß erstellen Regularien?

  • Ich kann ja jetzt in Dauerschleife erklären was ein Kaufvertrag ist und welche Rechte und Pflichten man hat. Habe ich aber keine Lust mehr drauf.

    Jedem steht ja frei sich einen Hund zu kaufen aus dem RSV/SV oder aus gar keinem Verband, nur bei allem Verständnis, wir alle brauchen tolle Züchter.

    Und diese Züchter haben ein Privatleben, diese Züchter machen das als Hobby, müssen arbeiten gehen. Trotzdem wollen wir alle tolle und gesunde Hunde haben. Das bedingt ein Geben und Nehmen auf allen Seiten.

    Einmal editiert, zuletzt von FlatHeart1256 ()

  • Ein seriöser Züchter hat keine finanziellen Interessen. Hätte er diese, dann würde er seine Zeit und sein Geld nicht mit Deutschen Schäferhunden verschwenden. Zumindest nicht im SV, mit dessen Zuchtauflagen. In der "Dissidenz", mit Spar-Zuchtordnung", mag das anders sein. Aber möchte ein seriöser Züchter einer Gebrauchshunderasse für so einen Käuferstamm züchten?


    Und wenn ein Welpenkäufer verantwortungsvoll ist, dann soll er seinen HD- oder ED-erkrankten Hund doch einfach gemäß der Regularien des jeweiligen Zuchtverbandes hauptröntgen lassen. In den meisten Fällen ist es doch erkenntlich auf den Aufnahmen wenn ein Hund operiert wurde. Denkst Du ein Dr. Tellhelm übersieht z.B. eine Hüftprothese oder Schrauben im Knochen oder dass ein Knochenstück fehlt? Es gibt nur ganz wenige Fälle bei denen im Fall von ED (je nach Ursache für diese Diagnose) nach einer OP ein guter Befund erstellt werden könnte. Selbst wenn eine Fehlstellung beseitigt werden kann bilden sich oft ganz schnell Arthrosen im Gelenk. Oder haben sich bereits gebildet. Und man muss einen Hund ja nicht einjährig Hauptröntgen, das kann man auch noch machen wenn der Hund drei oder vier ist. Da werden Arthrosen dann sichtbar sein.

  • Lieber Waschbär, daß brauchst du nicht ganz langsam schreiben. Ich weiss, dass auch der SV sich an die Gesetze halten

    Ganz offensichtlich nicht. Warum sonst forderst Du ununterbrochen dass er sich NICHT an unsere Gesetzgebung halten soll? Durch Missachtung seiner satzungsgemäß erstellen Regularien?

    Ich habe nicht gefordert, daß der SV sich nicht an die Gesetze halten soll.

    Ich habe folgendes gefordert:

    Dann muß der Verband eben Satzungen und Regeln aufstellen, die auch vor Gericht Bestand halten.

    Der Verband steht in der Pflicht, daß gesunde Hunde gezüchtet werden. Dafür müßen nun mal alle positiven wie auch negative Befunde den anderen Züchtern und potentiellen Käufern zur Verfügung gestellt werden.

    Und auch der Züchter steht in der Pflicht, daß er gesunde Hunde züchtet. Wenn der Züchter positive wie auch negative Befunde nicht im SV veröffentlichen kann, dann kann er diese Befunde doch trotzdem auf working dog oder seiner Homepage veröffentlichen.

    Was ist an meiner Forderung auszusetzen?

  • Und wenn ein Welpenkäufer verantwortungsvoll ist, dann soll er seinen HD- oder ED-erkrankten Hund doch einfach gemäß der Regularien des jeweiligen Zuchtverbandes hauptröntgen lassen.

    Da bin ich doch deiner Meinung. Einfach mal genauer lesen.


    Toll, da habe ich wieder was dazu gelernt. Aber ein verantwortungsvoller Welpenkäufer wird auch ohne diesen Passus den Züchter unterstützen.

    Schließlich will der Welpenkäufer bei seinen nächsten Welpenkauf auch wieder einen gesunden Welpen bekommen.

  • Daran ist auszusetzen dass Deine vielen Forderungen nicht mit unseren Gesetzen und/oder den Empfehlungen der wissenschaftlichen Beiräte kompatibel sind. Z.B. Hauptröntgen im Alter von unter einem Jahr ist Humbuk. Und wenn Du Züchter wärst, mir einen Hund verkaufen würdest der z.B. ED hat, ich diesen Hund aber nicht hauptröntgen lasse und Du dann auf Deiner Homepage schreiben würdest dass mein Hund ED hat, dann hättest Du so schnell eine Anzeige wegen Rufmords und was meinem Rechtsanwalt noch alles dazu einfällt am Hals, so schnell könntest Du gar nicht gucken. Danach könnten wir dann noch einmal darüber reden wer in Deutschland was veröffentlicht darf und was nicht....

  • Dabei ist es doch so einfach selbst etwas zu tun. Mitgliedsanträge gibt es beim SV auf der Homepage, und es gibt dort sogar eine Anleitung wie man Anträge rechtlich korrekt stellt.

    Waschbär, ich bin Mitglied beim SV und das zusammengerechnet fast 20 Jahre ;)

    Ja Mona Mitglied, aber in den 20 Jahren was hast du da selbst für deine Rasse den dsh getan?

    Ich meine das null böse oder kritisch, will nur auf eines hinweisen, hier fordern einige die Züchter in die Pflicht zu nehmen/ den SV in die Pflicht zu nehmen. Nur eines soll nicht in die Pflicht genommen werden, die Käufer.


    Ich sag das jetzt noch mal, die Mehrheit der Käufer, will den dsh als Familienhund, als Kommissar Rex, nicht als Arbeitshund und schon gar nicht belesen die meisten Käufer sich was den SV und deren Zuchtrichtlinien betreffen.

    Heißt für mich wer was ändern will muss als Käufer oder Züchter selber ran.

  • Warum sollte man denn sowas machen Waschbär, dass man einen gesunden Hund als an ED oder HD erkrankten ausgibt. Wieso soll ich denn als Käufer dem Züchter seinen Ruf schädigen (wollen)?

    Wenn der Züchter z.B. schon bei Übergabe des Welpen sagt, dass er leider den Kaufvertrag nicht aushändigen kann, weil sein Drucker kaputt ist und Wochen später die roten Papiere ohne Kaufvertrag zusendet, dann ist das komisch.

    Wenn der Züchter schreibt, dass die Hündin sterilisiert wurde und es folgen aber dann hinterher von dieser Hündin 3 Würfe, war dann der Tierarzt schuld?

    Was soll dazu nun der Käufer für eine Meinung haben oder was ist dann in Deinen Augen der Käufer?


    Aber dass es auch viele ehrliche Züchter gibt, die wirklich sehr viel Zeit aufopfern gewissenhaft und ehrlich eine Zucht aufgebaut haben, das bezweifle ich überhaupt nicht. Ich habe ja auch nur einen Hinweis gegeben, dass es bestimmt gut ist, eine Homepage mit Namen und Bildern von den Hunden einzustellen, an der sich der Käufer schon mal orientieren kann.

    Aber Du hast recht, das muss ein jeder Züchter für sich selbst entscheiden. Aber mit Internet werden die Neuankömmlinge schneller auf einen aufmerksam. Aber auch da hast Du recht, dass Du als guter Züchter auf jeden Fall lieber einen sehr tierliebenden Hundehalter findest, als irgendjemanden, der im Internet auf Dich aufmerksam geworden ist.

  • Luna Wenn Menschen immer nur nett wären, könnten wir uns ein Großteil aller Gesetze sparen. So ist das nun mal.

  • Heißt für mich wer was ändern will muss als Käufer oder Züchter selber ran.

    Ich habe wirklich sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt nach der Diagnose, Holger. Ich hätte mich verkriechen, schimpfen und jammern können. Habe ich zwar auch gemacht, aber auch den SV eingeschalten und auch dem Züchter Bescheid gegeben. Alle, wirklich alle Befunde (von Anfang an) weitergegeben, dass sich die höheren evtl. um das kümmern. Sam konnte nicht noch einmal gestreckt werden ohne das Risiko einzugehen, dass er dann gar nicht mehr laufen kann. Aber das was ich für meine Pflicht hielt und worauf mich auch meine Tierarzt aufmerksam gemacht hat, das habe ich getan.


    Aber jetzt wird es mir gerade echt zu viel. Ich klinke mich somit aus diesem Thema aus.