Alle Jahre wieder: die Brut- und Setzzeit

  • nochmal da steht nur Leine. Welche Leine steht da nicht.

  • Ich kenne das auch so mit den 2 Metern...leider.

  • die Frage ist wo das steht. Zumindest in der für Niedersachsen geltenden Verordnung ist die Leinelänge nicht erwähnt. Damit ist jegliche Leine erlaubt. und im Zweifel auch eine Schlepp könnte ich so kurz greifen, dass niemand was sagen kann.

  • Es kommt ja auch auf den jeweiligen Hund an, ob ein "Stopp" reicht. Bei meiner ersten Hündin Cindy hätte das auch gereicht, die war nicht sonderlich am Wild interessiert. Bei Phaja sah das schon ganz anders aus. Da sind einige Leinen gerissen und einmal ein Karabiner gebrochen, als sie dem Wild hinterher ist.

    Bei Crazy sieht es wieder besser aus. Heute Morgen z. B. lief sie frei und zwei Hasen waren vor uns auf dem Feld. Sie blieb stehen, beobachtete sie kurz und drehte sich dann zu mir um (gab natürlich Party). Sie ist schon sehr deutlich an Wild interessiert, lässt sich aber leichter regulieren als das bei Phaja der Fall war.


    Und zur Länger der Schleppleine: Ich denke, es kommt auch auf den Jäger an. Hier bei uns wird die 10 m-Leine toleriert.

  • in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der
    Leine geführt werden,

    Cinja ich habe null Problem mit Jägern gehabt, im Gegenteil komme sehr gut mit Ihnen zurecht. Aber wie gesagt laut Verordnung könnte mir ein Jäger auch gar nichts in der Hinsicht ansagen. Ich habe ja nun wirklich diese Verordnung komplett abgesucht.

  • Ich weiß aktuell nur, dass das in Niedersachsen von den Gemeinden/ Landkreisen geregelt wird, wie sich die Leinenpflicht definiert. Aber ich habe meinen jagenden Nachbarn gefragt, der meinte, dass die Leine nur so lang sein darf, dass der Hund damit nicht stöbern kann und quasi auf dem Weg bleiben muss - also höchstens zwei Meter.


    In Brandenburg wird die Leinenpflicht im ganzen Bundesgebiet mit 2 m, in Berlin auch auf 2 m auf Grün- und Waldflächen definiert.


    Das Problem bei einer 8-m-Flex wäre leider auch, dass sie dem Hund das Stöbern ermöglichen könnte.


    Wobei ich mich dann auch frage, warum die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit auch in bebauten Gebieten gilt und ich gehe mal nicht davon aus, dass man Rehe und Waldvögel, die am Boden brüten nun mitten im Wohngebiet antrifft.


    Das Saarland ist übrigens aus meiner Sicht am "hundefreundlichsten", denn hier gilt, dass die Hunde, die abrufbar sind und definitiv auf den Wegen bleiben, auch in der Brut- und Setzzeit frei laufen dürfen.


    Ich verstehe natürlich jedes Argument für das Anleinen in der Brut-und Setzzeit, wenn es darum geht, das Wild nicht zu stören, aber - und ich schrieb es schon: Ein Hundespaziergänger, der mit seinem Hund auf den Wegen bleibt, stört das Wild weitaus weniger, als der Jäger, der ab dem ersten Mai auf Bockjagd geht oder die ganzen Corona-Waldbesucher.


    Ein wildernder oder jagdbegeisterter Hund hingegen, ist nicht nur in der Brut-und Setzzeit ein Problem und insofern bleibt die Verantwortung eben schlussendlich doch beim Hundehalter - und ich finde, dass es auch richtig wäre, dass er sie übernimmt und nicht irgendwelche Gesetze den Hundefreilauf pauschal reglementieren, die für mich nicht nachzuvollziehen sind, weil sie schlussendlich das Wild, für das in der Brut- und Setzzeit keine Schonzeit gilt (Rehböcke dürfen nur im Februar, Marz und April nicht geschossen werden und Schwarzwildfrischlinge haben gar keine Schonzeit), auch nicht schützen.


    ... und wie ich schon schrieb: Hier wird quasi jedes Wochendende im Wald rumgeballert, weil man ja die Tauben ermorden muss, bevor sie die Saat aus dem Acker fressen ... ob das die brütenden Vögel und dias Wild nicht beunruhigt? Oder nicht mehr, als ein Hund, der ohne Leine in abrufbarer Enfernung vor seinem Besitzer auf dem Weg läuft?

  • (2) Nicht zur freien Landschaft gehören
    1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
    2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,
    3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
    4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

    so also da steht doch wo man trotzdem seinen Hund flitzen lassen könnte


    (1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,
    1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
    a) nicht streunen oder wildern und
    b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der
    Leine geführt werden,
    es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungsoder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt
    werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind,

  • und ich finde, dass es auch richtig wäre, dass er sie übernimmt und nicht irgendwelche Gesetze den Hundefreilauf pauschal reglementieren,

    ich bin da zu 100% bei dir Verbena , nur leider ist das Problem mit Gesetzen und Reglementierungen, dass es sie gibt,

    weil leider die Erfahrungen zeigen, dass einige Hundebesitzer eben NICHT auf ihre Hunde achten und sie machen lassen.

    Das ist ja in vielen Bereichen so: es muss immer mit der Doofheit einiger Bürger gerechnet werden. Dadrunter leiden dann

    alle, die sich an Vorgaben halten bzw. ihren noch gesunden Menschenverstand benutzen :( .

  • Holger, mein Lieber ... würdest Du Deiunen Loki auf Straßen und Wegen flitzen lassen wollen, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind? Also ich nehme meine Hunde ja selten an die Leine, aber an befahrenen Straßen, wo der öffentliche Verkehr fließt, sind auch meine Hunde angeleint.


    Und klar kann ich meine Hunde auf meiner eigenen Hoffläche oder in meinem Garten auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen lassen - und das, obwohl bei uns die Fasane unter den dichten Büschen und Hecken brüten. Wir freuen uns aber auch jedes Jahr über die Fasanenmütter, die ihre Küken über den Hof spazieren führen und die Hunde verscheuchen sie nicht (sonst würden die Fasane auch nicht jedes Jahr bei uns brüten).


    Was die Gartenbauflächen oder die erwerblichen Baumbestände angeht, glaube ich nicht, dass ich meine Hunde da laufen lassen dürfte, denn soweit ich weiß, geht es dabei um Flächen, die in meinem Eigentum stehen und nicht darum, dass jeder mit seinem Hund Freilauf auf Obstwiesen geben darf.


    Und was sind "Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind."? Das wären dann doch Grünflächen, die zu Wohnanlagen gehören und wenn ich daran denke, dass sich manche Leute schon im Wald aufregen, wenn meine Hunde nicht angeleint sind, möchte ich nicht wissen, was die Mieter oder Eigentümer der baulichen Anlagen sagen, wenn ich mal eben vorbeikomme, um meine Hunde auf deren Grünfläche flitzen lasse.


    Mal abgesehen davon, dass ich bei diesem Beamtendeutsch schon überlege, mich dem Leinenzwang zu unterwerfen, weil ich keine Lust habe, mir darüber den Kopf zu zerbrechen, was die Behörden mit ihrer Formulierung nun genau meinen, denn im Grunde widerspricht sich die Formulierung mit der Definition der freien Landschaft, in der während der Brut- und Setzzeit Leinenpflicht besteht:


    Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.

    Was ist also, wenn die "Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind" nun als Fläche innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen?


    Mein Fazit ist, dass diese "Ausnahmen", wo die Hunde von der Leine gelassen werden dürfen, nur die privaten Flächen betrifft, die im eigenen Eigentum stehen - was eben dann heißt, dass ich nicht mit meinen Hunden zur Obstbaumwiese fahren und dort meine Hunde rennen lassen kann, weil die mir nicht gehört. Der Obstbauer, dem sie gehört, dürfte seinen Hund aber dort frei laufen lassen.


    Wer also nicht im Besitz von Flächen im Eigentum ist oder sich die Erlaubnis von einem Grundstücksbesitzer holen kann, dass man seine Fläche als Freilaufareal für den Hund nutzen darf, führt seinen Hund knappe vier Monate an der Leine.


    Mich würde interessieren, welche Erfahrungen vom Saarland vorliegen, das ja die Leinenpflicht für abrufbare Hunde aufhebt. Ich denke mir, dass wenn es da häufig zu Problemen käme, man die Lockerung längst aufgehoben hätte.


    Klar kann man als Gegenargument immer die Uneinsichtigkeit und Rücksichtslosigkeit der Menschen anführen, aber dann sollte man halt auch in der Zeit der Leinenpflicht auch keine Jagd erlauben und das Befahren des Waldes mit Autos, Mountainbikes, Quads MotoCross-Maschinen, Mopeds und Traktoren verbieten, denn hier ist doch auch nicht mit der Einsicht der Menschen zu rechnen, wenn die durch den Wald scheppern.


    Was ja übrigens auch interessant ist, dass auch Baumfällarbeiten durchaus mal im Zeitraum der Brut- und Setzzeit durchgeführt werden ... das scheint das brütende und aufziehende Wild dann wohl nicht zu stören.

  • Nein natürlich läuft er an keiner Straße. Aber ich verstehe das so das Parks erlaubt sind.

    Und da ich mich mit Beamtendeutsch ja durchaus öfter rumschlagen darf. Ich nehme mal Hannover, hier dürfte Waldi im Welfengarten frei flitzen. In der Eilenriede dem Stadtwald wieder nicht

  • und ich finde, dass es auch richtig wäre, dass er sie übernimmt und nicht irgendwelche Gesetze den Hundefreilauf pauschal reglementieren,

    ich bin da zu 100% bei dir Verbena , nur leider ist das Problem mit Gesetzen und Reglementierungen, dass es sie gibt,

    weil leider die Erfahrungen zeigen, dass einige Hundebesitzer eben NICHT auf ihre Hunde achten und sie machen lassen.

    Das ist ja in vielen Bereichen so: es muss immer mit der Doofheit einiger Bürger gerechnet werden. Dadrunter leiden dann

    alle, die sich an Vorgaben halten bzw. ihren noch gesunden Menschenverstand benutzen :( .

    ... und genau darum wäre ich für die Prüfung, bei welcher der Hund beweist, dass er ohne Leine keine Gefahr für das Wild darstellt. Wer das nachweisen kann, bekommt eine Marke ans Halsband und schon wäre das Problem gelöst. Und wie ich schon schrieb: Im Saarland scheint das mit der Selbstverantwortung der Hundehalter ja durchaus zu funktionieren ... es käme halt auf einen Versuch an. Wobei ich eben auch leider denke, dass die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit eben nicht primär dem Schutz des Wildes dient, sondern dem Wunsch der Jagdpächter entspricht, die sich - so kenne ich das von unserem Gebiet - am liebsten keinen freilaufenden Hund im Wald sehen würden - und das bitte das ganze Jahr durch.


    Ich wurde nämlich auch schon im Spätherbst vom Hochsitz aus angemeckert, dass ich mit meinen Hunden das Wild verscheucht und dem Jäger die Jagd versaut habe und dass ich doch bitte da mit den Hunden Gassi gehen soll, wo kein Jäger Pacht dafür bezahlt, dass er schießen darf.


    Mal ehrlich? Wenn wir das Wild verscheucht hätten (was ich leider bezweifle, denn ich schrieb es ja schon: Die Rehe bleiben stehen und wenn die merken, dass man kann Interesse an ihnen hat, rennen die nicht mal weg), wäre ich darüber auch nicht böse gewesen, denn wären wir nicht gewesen, wäre zumindest ein Reh weniger im Rudel gelaufen und so haben wir ihm das Leben gerettet ;)

  • bald ist es in Niedersachsen wieder soweit, dass alle Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli an die Leine müssen.

    Darüber können wir in Wolfsburg nur herzlichst lachen.

    Die Stand hat seit der Steinzeit die Gesetzeslage dahingehend nicht angepasst und somit ist bei uns der Leinenzwang vom 1. Dezember bis zum 15. Juli eines jeden Jahres :SX/:cursing:

  • Nein natürlich läuft er an keiner Straße. Aber ich verstehe das so das Parks erlaubt sind.

    Und da ich mich mit Beamtendeutsch ja durchaus öfter rumschlagen darf. Ich nehme mal Hannover, hier dürfte Waldi im Welfengarten frei flitzen. In der Eilenriede dem Stadtwald wieder nicht

    Nein, in öffentlichen Parks in Niedersachsen ist kein Freilauf während der Brut-und Setzzeit für die Hunde erlaubt, denn das zählt zu den Freiflächen, die nicht im Zusammenhang mit Gebäuden stehen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen (also Wohnhäusern).


    Freilauf ist definitiv nur da erlaubt, wo man selbst Eigentümer ist oder die Erlaubnis des Eigentümers hat. Nur da gibt es auch ein Aber: Ich dürfte theoretisch meine Hunde beispielsweise in einem Teil des Waldes frei laufen lassen, weil das einem Bekannten von uns gehört und der nichts dagegen hat, wenn meine Hunde nicht an der Leine sind und auf den Wegen bleiben. Weil aber auch diese Fläche zum Jagdgebiet Lorse gehört, haben die Jäger das Sagen und die verbieten den Freilauf ... übrigens haben die sogar inzwischen bei der Gemeinde beantragt, dass im Lorser Teil des Waldes eine ganzjährige Leinenpflicht bestehen soll.


    Die Begründung dafür würde mich mal interessieren.