Wie genau Ihr vorgehen müsst erfährst Du vom Vorsitzenden Eurer Landesgruppe, dem Verpächter des Grundstücks, dem zuständigen Amtsgericht und ggf. dem Finanzamt (bzw. Eurem Steuerberater, solltet Ihr einen haben) Das sind die zuständigen Stellen, wenn es um die Auflösung einer OG geht.
Niemand hier kennt die Voraussetzungen, die bei Euch bestehen. Z.B. macht es einen Unterschied aus ob Eure OG die Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommen hat oder nicht. Und/oder ob es zwischen dem SV und Eurer OG einen Vertrag gibt in dem etwas anderes vereinbahrt wurde zwecks Vereinsauflösung und was in diesem Fall mit dem finanziellen Überschuß passiert, der nach Begleichung aller finanziellen Verbindlichkeiten der OG übrig bleibt, als es in der Satzung steht.
Ist Letzteres nicht der Fall, dann geht das nach der Auflösung übrig bleibende Vermögen an den SV über. Wenn sich in der aufzulösenden OG niemand um die Abwicklung kümmern kann setzt die Landesgruppe eine (i.d.R. benachbarte) OG ein deren Mitglieder sich um die Abwicklung kümmern (z.B. den Verkauf von Sachwerten, die Instandsetzung des Grundstücks in den im Pachtvertrag für diesen Fall vereinbarten Zustand usw).