Nasenarbeit / Fährte & Co /Praxisarbeit

  • und wir können alle dann die suppe auslöffeln, die uns die verantwortungslosen hh eingebrockt haben.

    Bei uns darf man ab 1.10 bis 31.03 auf und durch die wiesen gehen, sonst nicht. Ich glaube das gilt für ganz bayern.

  • Ich frage hier die Landwirte auch, ob ich auf deren Acker gehen kann. Selbst bei Wiesen frage ich.

    Ich habe es schon gehabt, dass mich ein Landwirt auf dem Handy angerufen hat, ob ich gerade auf seinem Acker unterwegs bin. Da ist jemand mit dem Fahrrad vorbeigefahren, hat uns gesehen, und gleich den Landwirt verständigt. Da war ich froh, dass ich da drauf durfte. Hier in meinem Umfeld stellen sich die Landwirte aber auch ziemlich an, sobald der Acker bestellt ist, darf ich nirgendswo mehr drauf. Da haben es zwei aus unserem Verein deutlich besser. Die wohnen ein paar Kilometer entfernt, dürfen aber bei ihren Landwirten fast auf jedem Acker drauf. Auch wenn schon ein gesät ist. Außer wenn Raps und Mais auflaufen, dann nicht mehr. Ich habe die beiden schon so manches Mal beneidet.


    So übe ich nur auf eher schwerem Gelände. So wie heute. Acker gegrubbert, sehr trocken und sehr hart. Crazy hat er doch arg zu schaffen, sie musste richtig ackern 😂

    Ich habe überwiegend lange Gerade gelegt, aber auch längere Schlangenlinien. Bei denen ist sie doch etwas ins trudeln gekommen. Hat sich aber jedes Mal selbst wieder rein gesucht, ist ruhig geblieben, und wir sind am Ende angekommen. Alle Gegenstände wurden verwiesen, bei einem war sie schon eine Länge drüber, hat sich dann aber nach rückwärts korrigiert und den Gegenstand noch verwiesen. Zwar schief, aber nicht überlaufen. Zwischendurch hat sie ab und an ein bisschen die Fährte verloren, aber auch da sich wieder richtig rein gesucht. Es war echt richtig schwer heute. Trotz der Fehler war ich mit ihrer Arbeit sehr zufrieden. Sie hat nie aufgegeben, ist ruhig geblieben, und wir haben die Fährte beendet. Ich hätte jedenfalls nicht ans Ende gefunden 😄

  • Frage ist halt, wenn nix kaputt geht, worauf will dann einer eine Anzeige basieren? Offenbar geschieht durch Fährten kein Schaden, denn sonst würde KEIN Bauer es erlauben sogar auf Feld mit gerade frisch aufgeschossener Saat, also papperlapapp, durch Fährten verursacht man keine Schäden.

    Wenn es bei euch ja so ist, dass jeder drauf darf dann kann eigentlich nix passieren. Rein rechtlich.


    In Österreich droht dir eine Besitzstörungsklage.


    Aber im Normalfall hilft eben reden und bestechen. Man macht ja wirklich nix kaputt, wenn man Wetter und Aufwuchs berücksichtigt.

  • Ich darf bei "meinen" Landwirten ja nicht mehr auf den Acker, sobald eingesät ist. Und da macht man ja wirklich nix kaputt. Ich verstehe es auch bei Raps und Mais, dass man dann nicht mehr auf den Acker geht, da macht man wirklich was kaputt, wenn der aufläuft. Aber gerade bei normaler Saat macht man ja wirklich nichts kaputt, wenn man da eine Fährte liegt. Man muss sich nur angucken, wie sich die Saat wieder aufrichtet, wenn der Trecker durchgefahren ist. Und ich glaube nicht, dass wir schlimmer als ein Trecker sind ^^ (sehr nasser Boden mal ausgenommen, da würde ich auch nicht auf Saat gehen, wenn ich es dürfte).

  • Genau diese Einstellung setzt dann eben die Grenzen fest. Du geht's ja auch nicht in Nachbars Garten weil der gerade frisch gemäht hat und sich da jetzt so toll trainieren lässt und sagts dann stell dich nicht so an, ich trainiere ja nur. 🤔

    Nicht, dass ich falsch verstanden werde. Ich selbst frage bei den Landwirten, bringe Geschenke vorbei und gehen nicht gegen den Willen auf irgendwelche Flächen.


    Den Gartenvergleich finde ich aber auch unpassend. Nutzflächen sind nun mal der Großteil des Außenbereiches und der dient nicht nur der Nahrungsgewinnung, sondern der gesamten Bevölkerung auch zur Erholung und Freizeitgestaltung. Oft hat man nur noch eine Handvoll Landwirte, mit riesigem Grundbesitz. Damit einher geht meiner Meinung auch, dass man damit Leben muss, dass diese Flächen auch mal betreten werden.


    Und da muss man die Kirche auch im Dorf lassen, nichts geht davon kaputt, dass man da mal eine Fährte drüber legt. Durch dieses "meine Flächen dürft ihr nicht betreten" schürt man nur Missgunst.


    Ich habe selber landwirtschaftliche Flächen (Wiesen) und spreche die Leute nur an, wenn das Gras wirklich hoch steht, weil sie dann tatsächlich das Heu kaputt machen. Ansonsten muss ich halt damit leben, auch, wenn es mein Eigentum ist. Und das tue ich auch gerne, man bricht sich doch keinen Zacken aus der Krone, weil man mal was teilt und anderen eine Freude macht.


    Ansonsten greift eben die Landschaftsverordnung. Betretungsrecht außerhalb der Aufwuchszeiten, bei Wiesen oft April - Oktober. Man darf oft sogar umzäunte Flächen betreten und ist nur verpflichtet, das Tor auch wieder zu schließen.

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  • Ich darf bei "meinen" Landwirten ja nicht mehr auf den Acker, sobald eingesät ist. Und da macht man ja wirklich nix kaputt. Ich verstehe es auch bei Raps und Mais, dass man dann nicht mehr auf den Acker geht, da macht man wirklich was kaputt, wenn der aufläuft. Aber gerade bei normaler Saat macht man ja wirklich nichts kaputt, wenn man da eine Fährte liegt. Man muss sich nur angucken, wie sich die Saat wieder aufrichtet, wenn der Trecker durchgefahren ist. Und ich glaube nicht, dass wir schlimmer als ein Trecker sind ^^ (sehr nasser Boden mal ausgenommen, da würde ich auch nicht auf Saat gehen, wenn ich es dürfte).

    Tatsächlich meinte mal ein Landwirt aus dem Freundeskreis zu mir, dass Menschentritte schlimmer sein als Treckerspuren, weil diese den Boden viel mehr punktuell verdichten würden. Nicht, dass ich diese Meinung teile, aber dieser Landwirt sah das wirklich so.

  • Oh, was ich tatsächlich auch mal angesprochen habe, war, eine Frau, die ihren Hund mitten auf meinen Wiesen hat mäuseln und buddeln lassen. Der hat richtige Krater ausgehoben und wenn der Hund fertig war, ging man einfach weiter. Hat das Loch nicht mal wieder zugemacht. Das fand ich unmöglich und stellt für mich auch eine Art von Schaden da. Außerdem kann sich da jemand verletzen, wenn er in diese Löcher tritt.

  • Eigentlich ist der Gartenvergleich nicht unpassend. Weil Eigentum ist Eigentum. Ich kann mich auf Wegen zwischen drin herum treiben, aber ich muss nicht querfeldein latschen.

    Sehe ich übringends nicht alleine so: https://stmk.lko.at/unterwegs-…gt-das-recht+2400+3634186 Auch in dem Artikel wird auch der Gartenvergleich heran gezogen.


    Aber man muss die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich im Herbst oder über abgeerntete Wiesen und Felder laufe wird keiner was dagegen haben. Oder wenn ich am Rand entlang laufen hat auch im Sommer keiner ein Problem. Und die, die damit ein Problem haben, haben sowieso ein Problem. Das selbe ist ja auch wenn es heißt auf meinen Wegen wird nicht geritten, weil die Pferde machen alles kaputt. Na dann soll doch mal einer hinsehen wenn die Witterung entsprechend ist und man fährt mit dem Traktor da lang....

    Aber das ist halt wie in jedem Bereich, es gibt solche und solche.

  • Wenn es bei euch ja so ist, dass jeder drauf darf dann kann eigentlich nix passieren. Rein rechtlich.

    Nein, so ist das nicht!

    Da hast du mich echt missverstanden.

    Es gibt sooooo viele Einschränkungen (Betretungsgsverbot von März bis Oktober zum Beispiel, aber noch soooo viele andere), dass die Aussage von dir nicht stimmt.

    Da geht es eher darum, dass z.B. die "Schlittenwiese" im Winter genutzt werden darf. Oder im Herbst der abgeerntete Acker betreten werden darf um Drachen steigen zu lassen... Das hinterlassen von GS z.B (Müll? ... weil nicht wiedergefunden) ist strengstens verboten. Alles Dinge die es einem irgendwie doch verbieten das Gelände einfach zu nutzen.

  • Eigentlich ist der Gartenvergleich nicht unpassend. Weil Eigentum ist Eigentum. Ich kann mich auf Wegen zwischen drin herum treiben, aber ich muss nicht querfeldein latschen.

    Sehe ich übringends nicht alleine so: https://stmk.lko.at/unterwegs-…gt-das-recht+2400+3634186 Auch in dem Artikel wird auch der Gartenvergleich heran gezogen.


    Aber man muss die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich im Herbst oder über abgeerntete Wiesen und Felder laufe wird keiner was dagegen haben. Oder wenn ich am Rand entlang laufen hat auch im Sommer keiner ein Problem. Und die, die damit ein Problem haben, haben sowieso ein Problem. Das selbe ist ja auch wenn es heißt auf meinen Wegen wird nicht geritten, weil die Pferde machen alles kaputt. Na dann soll doch mal einer hinsehen wenn die Witterung entsprechend ist und man fährt mit dem Traktor da lang....

    Aber das ist halt wie in jedem Bereich, es gibt solche und solche.

    Die Webseite ist aber doch gar nicht Deutschland?!


    Wir sind halt anderer Meinung. Ist doch auch ok. In meinem Garten gilt auch keine Brut- und Setzzeit oder Wegepflicht für meine Hunde. Wegepflicht gilt hier zum Beispiel nur innerhalb von Naturschutzgebieten.

    Ackerland ist ja auch nicht grundlos anders ausgewiesen und gilt als "Außenbereich". Dort gelten einfach andere Regeln als innerhalb von Dörfern und im Innenbereich. Sei es nun baurechtlich, betretungsrechtlich oder in anderen Punkten.


    Und bei Wald ist es nochmal anders. Da darf mir auch keiner verbieten zum Pilze suchen durch den Wald zu laufen. Und genauso muss ich akzeptieren, dass die Jägerschaft in meinem Wald unterwegs ist. Im Wald gibt es noch weniger Einschränkungen was das Betreten angeht.


    Hier zum Beispiel wie Niedersachsen die Nutzung der freien Landschaft regelt: https://www.ml.niedersachsen.d…re-bestimmungen-5129.html


    Hofflächen und Gärten sind davon ausgenommen und gehören nicht zur freien Landschaft.

    Ich lebe in Niedersachsen, für mich ist also nicht richtungsweisend, ob es in Österreich, der Schweiz oder Frankreich anders ist ;)

  • Wenn es bei euch ja so ist, dass jeder drauf darf dann kann eigentlich nix passieren. Rein rechtlich.

    Nein, so ist das nicht!

    Da hast du mich echt missverstanden.

    Es gibt sooooo viele Einschränkungen (Betretungsgsverbot von März bis Oktober zum Beispiel, aber noch soooo viele andere), dass die Aussage von dir nicht stimmt.

    Da geht es eher darum, dass z.B. die "Schlittenwiese" im Winter genutzt werden darf. Oder im Herbst der abgeerntete Acker betreten werden darf um Drachen steigen zu lassen... Das hinterlassen von GS z.B (Müll? ... weil nicht wiedergefunden) ist strengstens verboten. Alles Dinge die es einem irgendwie doch verbieten das Gelände einfach zu nutzen.

    Also dann eigentlich auch wieder wie bei uns. Nur komplizierter. :D :D


    Und ich lebe in Österreich, also ist es für mich bindend, was in Österreich gilt.


    Hier sind halt viele verschiedene Nationen unterwegs, wobei ja dann auch wieder gewisse Gesetze Bundesländer spezifisch sind. Brut- und Setzzeit gibt es bei uns zB gar nicht. Leinenpflicht ist sogar in Österreich Länder spezifisch geregelt, was in OÖ gilt ist nicht gleich für Wien oder NÖ zb. Bei euch ist das ja auch ähnlich.

    Also immer gut aufpassen um welchen Landesteil es sich handelt. ^^


    Ich bin da auch ganz bei dir, man kann einfach auch mal was anders sehen! Ist auch OK.

  • Ich habe gestern gelesen, dass in Bayern 95% des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens in privater Hand ist und daher wird es nicht so angesehen wie z.B. Gärten, sondern es steht auch anderen Personen das Recht zu diese Böden zum Zwecke der Erholung und Sport, zu betreten.


    Falls jemand möchte, dass seine Fläche nicht betreten werden soll, muss er explizit Verbotsschilder aufhängen und Absperrungen errichten. Dies gilt jedoch auch nur innerhalb von Bestimmungen ob das dann überhaupt zulässig ist. Also ein Bauer kann nicht einfach bei seinen Äckern Verbotsschilder aufhängen, die würden dann nicht gelten.


    Was offenbar aber tatsächlich gilt ist dieses "Nicht betreten während Vegetationszeit". Wo ich gelesen habe stand "zwischen März und September" vielleicht war ja "einschliesslich September" gemeint.


    Ich bin natürlich ein anständiger Mensch und Hundesportler und halte mich an das Verbot das mir der Dorfdepp (sorry, ich fand den nicht höflich) gegeben hat. Allenfalls falls ich den anderen nochmal treffe und der es mir auf seinen Feldern erlaubt, werde ich das nutzen.


    Ansonsten fahre ich gern ein bisschen weiter, vielleicht zu denen von der OG Forstinning, die kennen bestimmt was oder wissen wie man das bei denen in der Gegend handhabt und ansonsten noch auf den Wiesen bei Luna ;)

  • Oh, vergessen: Zusätzlich oder entkräftend von "Vegetationszeit" stand da, dass in den Zeiten wo die Äcker nicht bestellt werden, also das war jetzt gerade, zum Beispiel Stoppelfelder (nach Ernte) auch nachdem gegrubbert wurde bis zur Ansaat, dürfen betreten werden. Gemähte Wiesen bis zu der Zeit wo aufschiessendes Gras geschädigt würde, ebenfalls.