Roopa verletzt Mini-Hund

  • Argos

    Und dann kommt ein Richter daher und sagt.... der Einbrecher hatte eine schwere Kindheit...


    Nein das sagt ein Richter sicher nicht. Nicht zuletzt deshalb weil du darüber gar nichts wissen kannst. In solchen Fällen gehts schlichtweg um eine Rechtsgüterabwägung und die Prüfung der angewandten Mittel.

    Vorgeschichten u.s.w. können dann zum tragen kommen,wenn über das Strafmaß eines Angeklagten/Verurteilten entschieden werden muss. Auf die Bewertung ob es rechtens war den Hund zu Hilfe zu nehmen,hat die Vorgeschichte und lebensumstände des Einbrechers (o.ä.) keinen Einfluss.


    Jogy

    Möglicherweise gibt es unterschiedliche Urteile dazu. Möglicherweise handelt es sich aber auch um einen anderen fall. Zum Beispiel das der Hund trotz Zaunes Schaden hinter jenem anrichten konnte.

    Da müsste man mal das gesamte Urteil/den gesamten Fall dzau lesen.

    Das bloße Schild ist ja auch kein Beweis dafür das der Hund bissig ist.

    Ich habe z.Bsp. ein T-Shirt geschenkt bekommen-und solche Schilder gibt es ja auch- wo vorne Lischies Photo mit der Schrift "most wanted" und hinten drauf "große Hunde,"kleine Hunde","Katzen" ,"Nachbarn"und "Kinder" mit einer unterschiedlichen Zahl an Strichen versehen sind. Das ist ja aber nicht gleichbedeutend damit,das sie tatsächlich Benanntes (auch an Zahl) verletzt hätte.

    Mit anderen Worten: Ich kann mir nur schwer vorstellen wie man die Interpretation (vermutlich von der Gegenseite ausgehend) eines einfachen Schildes auf einen tatsächlichen Umstand,nicht wegargumentieren könnte,wenn der Hund nicht tatsächlich bissig wäre. Und noch dazu wenn es sich um eine Konfrontation innerhalb des (natürlich sicher eingefriedeten) Grundstückes handeln würde.

  • @twosouls:

    Natürlich muss man den gesamten Fall betrachten. Ich denke man macht nichts verkehrt wenn man via Schild auf einen Hund aufmerksam macht.

    Auf Schilder mit bissigen oder gefährlichen Hunden werde ich verzichten.

    Eine alte Weisheit sagt: " Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

    Warum also darauf vertrauen das ein Richter die gleiche Ansicht teilt wie man selbst.


    Bei uns steht: " Hier wache ich "

  • bei uns stehts in der verordnung zur gefahrenabwehr von hunden das du deine hunde so zusichern hast das von ihnen keiine gefahr ausgehen

    wir hatten den fall als es um den zaun bei unserem grundstück zum schulgrundstück ging das wollten wir auch so ein schild gefährlicher hund dran machen wurde uns von abgeraten da wir ja dann wissendlich ein gefährlichen hund hälst und dieser gesichert werden muss sodass von ihm keine gefahr ausgeht.

    beißt er jemanden auf deinem grundstück trägst du die schuld da du es ja wusstest wird dir dann einfach unter stellt.

    wir haben am hoftor mein haus mein garten meine familie hier wache ich.

    an dem zaun hab ich die schilder hundeverboten gekauft rum gedreht und die leere fläche für meinen eigenen text genutzt und das hundeverboten so rum gedreht das es meine hund lesen klnnen