Eigentlich ist der Gartenvergleich nicht unpassend. Weil Eigentum ist Eigentum. Ich kann mich auf Wegen zwischen drin herum treiben, aber ich muss nicht querfeldein latschen.
Sehe ich übringends nicht alleine so: https://stmk.lko.at/unterwegs-in-w…ht+2400+3634186 Auch in dem Artikel wird auch der Gartenvergleich heran gezogen.
Aber man muss die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich im Herbst oder über abgeerntete Wiesen und Felder laufe wird keiner was dagegen haben. Oder wenn ich am Rand entlang laufen hat auch im Sommer keiner ein Problem. Und die, die damit ein Problem haben, haben sowieso ein Problem. Das selbe ist ja auch wenn es heißt auf meinen Wegen wird nicht geritten, weil die Pferde machen alles kaputt. Na dann soll doch mal einer hinsehen wenn die Witterung entsprechend ist und man fährt mit dem Traktor da lang....
Aber das ist halt wie in jedem Bereich, es gibt solche und solche.
Die Webseite ist aber doch gar nicht Deutschland?!
Wir sind halt anderer Meinung. Ist doch auch ok. In meinem Garten gilt auch keine Brut- und Setzzeit oder Wegepflicht für meine Hunde. Wegepflicht gilt hier zum Beispiel nur innerhalb von Naturschutzgebieten.
Ackerland ist ja auch nicht grundlos anders ausgewiesen und gilt als "Außenbereich". Dort gelten einfach andere Regeln als innerhalb von Dörfern und im Innenbereich. Sei es nun baurechtlich, betretungsrechtlich oder in anderen Punkten.
Und bei Wald ist es nochmal anders. Da darf mir auch keiner verbieten zum Pilze suchen durch den Wald zu laufen. Und genauso muss ich akzeptieren, dass die Jägerschaft in meinem Wald unterwegs ist. Im Wald gibt es noch weniger Einschränkungen was das Betreten angeht.
Hier zum Beispiel wie Niedersachsen die Nutzung der freien Landschaft regelt: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/the…ungen-5129.html
Hofflächen und Gärten sind davon ausgenommen und gehören nicht zur freien Landschaft.
Ich lebe in Niedersachsen, für mich ist also nicht richtungsweisend, ob es in Österreich, der Schweiz oder Frankreich anders ist ![]()