Hund hat Angst vor dem Auto, wie nehme ich ihm die

  • Wenn man die Rückbank ausbaut sollte man bedenken das Sitzplätze verloren gehen. Darüberhinaus müssen die Sitzplätze aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden. Es könnte sonst Probleme beim nächsten TÜV oder mit der "Rennleitung" geben. Es ist genaugenommen eine technische Änderung durch den die Zulassung erlischt.

  • Wenn man die Rückbank ausbaut sollte man bedenken das Sitzplätze verloren gehen. Darüberhinaus müssen die Sitzplätze aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden. Es könnte sonst Probleme beim nächsten TÜV oder mit der "Rennleitung" geben. Es ist genaugenommen eine technische Änderung durch den die Zulassung erlischt.

    Dass Sitzplätze verloren gehen passt für uns so. Die nutzen wir gar nicht - falls doch mal mehrere gebraucht werden, nehmen wir einfach den Zweitwagen. Aber danke für den Tipp mit den Papieren - das wusste ich gar nicht da werde ich mich mal entsprechend informieren.

  • Es geht aber auch, ohne die Rückbank auszubauen. Das wäre nur die etwas schönere Lösung für die Box.

  • Wenn man die Rückbank ausbaut sollte man bedenken das Sitzplätze verloren gehen. Darüberhinaus müssen die Sitzplätze aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden. Es könnte sonst Probleme beim nächsten TÜV oder mit der "Rennleitung" geben. Es ist genaugenommen eine technische Änderung durch den die Zulassung erlischt.

    Da hast Du vollkommen Recht mit.

    Der Wagen wird dann als Zweisitzer Eingetragen in den Papieren.


    Hatte ich Aber nach all den Jahren der nicht mehr Nutzung völlig Vergessen zu Erwähnen.

  • Wenn man die Rückbank ausbaut und eine Box hineinstellt, stellt das noch keine Änderung am Fahrzeug dar. Erst, wenn die Box fest mit dem Fahrzeug verbunden wird, muss das in die Papiere.

    Sonst müsste man ja auch, wenn man die Rückbank kurz ausbaut, um etwas sperriges zu transportieren, jedes Mal die Zulassung ändern lassen.

    Solange die Box nicht fest verbunden ist, zählt die als Ladung.


    Gruß

  • Wenn man die Rückbank ausbaut und eine Box hineinstellt, stellt das noch keine Änderung am Fahrzeug dar. Erst, wenn die Box fest mit dem Fahrzeug verbunden wird, muss das in die Papiere.

    Sonst müsste man ja auch, wenn man die Rückbank kurz ausbaut, um etwas sperriges zu transportieren, jedes Mal die Zulassung ändern lassen.

    Solange die Box nicht fest verbunden ist, zählt die als Ladung.


    Gruß

    Es geht hier ums Ausbauen der Rückbank.

    Nicht ums Umklappen .


    Das Umklappen ist Erlaubt da die Hersteller es Ja auch ermöglichen.


    Das Ausbauen Stellt aber Laut TÜV / STVO eine Bauartbedingte Veränderung da und das ist Leider dann der Grund warum Es eingetragen / In den Papieren Geändert werden Muss.

  • In Netz finde ich da auch durchaus unterschiedliche Artikel zu. Wichtig sei wohl auch, ob man nur die Sitze ausbaut oder ob man direkt die gesamten Gurte mit ausbaut. Da werde ich wenn es soweit ist einfach mal beim TÜV nachfragen. Die Option die Rückbank lediglich umzuklappen ist ebenfalls möglich. Stelle mir das für die Rücksitze aber nicht so prickelnd vor, permanent umgeklappt zu sein und von einer Hundebox plattgedrückt zu werden. Zumal der Platz um die Rückbank einfach einzulagern kein Problem darstellt.

  • Der Ausbau der Rückbank stellt keine bauartbedingte Veränderung dar. Sie zählt nicht zu den strukturell tragenden Teilen des Fahrzeuges.

    Dann war der TÜVer also Völlig auf dem Falschen Standpunkt 2009 und hat mir umsonst die Kohle aus der Tascje gezogen nach dem Mein Auto Stillgelegt wurde von der Polizei weil es SO NICHT Erlaubt Ist/War (2009)


    Naja Zum Glück muss ich Mich damit nicht mehr auseinandersetzen Weil der Platz in meinem Mondeo sogar für 4 Hunde Reichen würde ??

  • Wenn man die Rückbank ausbaut sollte man bedenken das Sitzplätze verloren gehen. Darüberhinaus müssen die Sitzplätze aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden. Es könnte sonst Probleme beim nächsten TÜV oder mit der "Rennleitung" geben.

    Zum nächsten TÜV-Termin habe ich die Rückbank wieder eingebaut.

    Der TÜV muß nun mal auch die Rückbank kontrollieren, ob dort sicher Leute sitzen können.

    Wenn die Polizei eine fehlende Rückbank nicht beanstandet, weil sich dort Ladung befindet, ist doch alles in Ordnung.

  • Ich habe festgestellt das es oft im Auge des Betrachters liegt. Wenn ich die Rückbank ausbaue ist das laut TÜV eine bauliche Veränderung. Klar ist die Box nur Ladung solange sie nicht mit dem Fahrzeug verschraubt wird. Wenn die Polizei das lockerer sieht, nichts dagegen.

  • Im Endeffekt ist das alles auslegbar, aber wir haben hier durch pannenpeter, der Polizist ist einen anderen Blickwinkel rein bekommen was ich gut finde.

    Ich sags mal so eine objektive Bewertung ist oft kaum machbar, weshalb man auch oft noch nach anderen Kriterien schaut. Bildlich gesprochen hat der Tüv Mitarbeiter Bock auf einen Rechtstreit, wenn nichts anderes als die Rückbank ausgebaut worden ist? Und auch wenn es arschig klingt je nach Beruf des Vorfahrenden wird sich das mit der Rückbank erledigen. So ist die Welt nun mal oft.

  • Ich habe festgestellt das es oft im Auge des Betrachters liegt. Wenn ich die Rückbank ausbaue ist das laut TÜV eine bauliche Veränderung.

    Ist das nur deine Meinung oder woher hast du dein Wissen?

    Pannenpeter, unser Polizist hier im Forum, hat eine andere Aussage gemacht.