Änderungen IGP Prüfung (?)

  • Weiss jemand die exakten Bestimmungen über das Kettenhalsband?


    Insbesondere ob es eine Mindestlänge der Kettenglieder gibt. Ich bilde mir ein, ich hätte da mal was gehört.

  • IGP weiß ich nicht, in der BGH ist es ein langgliedriges Kettenhalsband, aber keine Mindestlänge angegeben. Soweit ich mich ans letzten Mal durchlesen der PO erinnern kann.

  • IGP weiß ich nicht, in der BGH ist es ein langgliedriges Kettenhalsband, aber keine Mindestlänge angegeben. Soweit ich mich ans letzten Mal durchlesen der PO erinnern kann.

    In der IBGH sind die selben Halsbänder erlaubt wie in der BH-VT. Also auch aus Gurtband, Leder, Biothane usw. Halt nur kein Brustgeschirr. Cleo trägt in Prüfungen immer ihr rundgenähtes Lederhalsband.

  • Oh, Danke!! Die Frage hier hatte ich ganz vergessen!!


    Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass "langgliedrig" wohl nur bedeutet, dass die Kettenglieder nicht kreisrund und klein sein dürfen, so dass sich fast keine "Gliedrigkeit" ergäbe. Also die Glieder sollen halt länglich sein.

  • IGP weiß ich nicht, in der BGH ist es ein langgliedriges Kettenhalsband, aber keine Mindestlänge angegeben. Soweit ich mich ans letzten Mal durchlesen der PO erinnern kann.

    In der IBGH sind die selben Halsbänder erlaubt wie in der BH-VT. Also auch aus Gurtband, Leder, Biothane usw. Halt nur kein Brustgeschirr. Cleo trägt in Prüfungen immer ihr rundgenähtes Lederhalsband.

    Ja, aber wenn man ein Kettenhalsband verwendet, dann ein langgliedriges.