Ginger in der Hundeschule

  • Finde ich ganz toll von dir Cuki,
    Aber zählt der Hundeführschein nicht eh auch als bestanden, wenn man die Prüfungen BGH1 etc. hat?
    & weißt du welchen Vorteil man dadurch hat?

    Nehmen wir mal an, der Schäferhund kommt auf die Liste. Mittels Hundeführschein, darf ich den Hund dann so führen wie einen Pudel? Oder fällt das sowieso weg, und er muss dann auch mit Maulkorb UND Leine gesichert werden?

  • Kommt drauf an. Falls sie alle Forderungen durchbringen wie Dauermaulkorb für Listenhunde auch bei bestandenen Hundeführerschein UND der Schäfer in Wien auf die Liste gesetzt wird, dann ja.

    Sollten sie Dauermaulkorb trotz bestandenen Hundeführerschein einführen und Schäfer nicht auf die Liste kommt, dann habe ich einen „normalen“ Hund.

    Soll Schäfer nicht auf Liste kommen aber der verpflichtender Führschein für alle Hunde kommen, muss mein Hund Maulkorb tragen bis ich die Hundeführerschein Prüfung bestehe.


    Da der freiwilliger Hundeführerschein damals bevor die Listen existiert haben eine gewisse Zeitlang vorhanden war, und da ab Stichtag wo die Listen in Kraft traten die Halter mit betroffen Hunden die vorher einen freiwilligen Führerschein bestanden haben , konnten diesen umschreiben auf „verpflichtenden“


    Meine Vorteile wenn ich jetzt den freiwilligen Hundeführerschein mache (bevor Landtag):

    - ich bin bei Bestehen das kommende Jahr von Hundesteuern befreit -> Prüfung 25 Euro , Hundesteuer in Wien ca. 90 -> ich spare 60 EUR.

    - ich lege den Praxisteil der noch nicht verschärft wurde ab. Das es verschärft werden soll haben alle Parteien bereits zugestimmt. Es kommt.


    Es wird interessant je nachdem wie Ende November im Landtag die strittigen Punkte der Novelle entscheiden werden:

    - Variante 1: Dauermaulkorb für Listenhunde, Schäfer kommt nicht auf die Liste. -> keine Änderungen für mich, habe dann den freiwilligen „zum Jux“ gemacht und mir halt Steuer erspart.

    -Variante 2: Verachärfungen für Listenhunde, Schäfer kommt nicht auf die Liste. Ein verpflichtender Hundeführerschein für alle nichtlistenhunde kommt -> ich erspare mir Steuer weil ich VOR dem Landtag den freiwilligen gemacht habe, da vor dem Landtag angetreten war mein Praxisteil leichter, sollte Gin VOR dem Landtag den freiwilligen nicht bestehen passiert mit nichts. Nach dem Landtag bekommt beim nichtbestehen ein Nichtlistenhund Maulkorbpflicht. Da ich den freiwilligen vor dem Landtag gemacht habe kann ich ihn am Magistrat umschreiben in den verpflichtenden für Nichtlistenhunde.

    - Variante 3: Verschärfungen für Listenhunde, Schäfer kommt auf die Liste: da ich den freiwilligen Hundeführerschein vor dem Landtag bestanden habe, kann ich den umschreiben in den verpflichtenden, ohne das ich den verschärften Praxisteil machen muss.

  • zu deiner Frage bezüglich ob der Hundeführerschein angerechnet werden kann mit den Prüfungen: nein kann er nicht.

    Du kannst in die andere Richtung es dir den Theorieteil anrechnen -> brauchst dann vor BH den Sachkundevortrag nicht machen

  • Sorry ich blick da so nicht durch.
    Nochmals für Dumme:

    Haltet man sich einen Listenhund in Wien MIT Führschein, darf der dann OHNE Maulkorb MIT Leine rumlaufen bzw. MIT Maulkorb OHNE Leine?
    (von stark frequentierten Plätzen ist hier nicht die Rede)

    Haltet man sich einen Listenhund in Wien OHNE Führschein, darf der dann ausschließlich MIT Maulkorb UND Leine geführt werden?

    & Wie ist das mit Auslaufzonen /Hundezonen? Darf da ein Listenhund ohne Führschein rein (ohne Mauli&ohne Leine?)

  • das ist ja richtig kompliziert ?

    Da lobe ich mir Niedersachsen... hier gibt es keine Listenhunde.

    Mk- und Leinenpflicht nur wenn ein Hund auffällig geworden ist. Und dann ist es egal ob Dackel, Labbi oder Schäfer.

    Meiner Meinung nach die einzig richtige Vorgehensweise.

    Gibt es eigentlich in allen Bundesländern ein Hunderegister?

    Oder nur hier?

  • Ja, finde ich auch vorbildlich. Bei dem Rumgeeier muss man auf dem Laufenden bleiben und vorsorgen.

    Und im Prinzip sind die geforderten Leistungen bei Gin ja 'abrufbar'.


    Bei uns in NRW gibt's auch Listenhunde mit entsprechenden Auflagen. Dazu die 40/20 Regel für alle, d.h. über 40 Widerristhöhe und 20kg Gewicht muss son Fragebogen beantwortet und bestanden werden.

  • Hallo :)


    Haltet man sich einen Listenhund in Wien MIT Führschein, darf der dann OHNE Maulkorb MIT Leine rumlaufen bzw. MIT Maulkorb OHNE Leine?


    Ich versuche es aufzubereiten:

    In Österreich ist es derzeit so geregelt, dass jeder Bundesland eigene Gesetze hat was Hundehaltung angeht. So wie in Deutschland. Die Gesetze bezüglich Listenhunde sind Bundesland abhängig. Jede Gemeinde in einem Bundesland hat dazu noch eigene Gebote, die Listenhundbesitzer und Nicht-Listenhundbesitzer beachten müssen.

    Hier kann man gezielt nachschauen was genau in welchem Ort gilt:

    https://www.help.gv.at/Portal.…1210910.html#Hundehaltung


    Derzeitige Gesetzte: (nicht vollständig) geltend für Wien!


    Für Nicht-Listenhunde:

    • In Wien gílt Maulkorb ODER Leinenpflicht
    • An Orten wo Menschenansammlungen sind (Feste, Einkaufszentren, Gasthäser, Lokale) gilt Maulkorbpflicht! (dh. in jedem Restaurant sollte der Hund einen Maulkorb tragen -> es haltet sich kaum wer daran, oder man weiß es nicht -> passiert etwas, egal was, ist ma dran.
    • Hundehalter ist verpflichtend seinen Hund so zu führen, dass keiner zum Schaden kommt oder belästigt wird. (Als Belästigung kann auch Anspringen angesehen werden)
    • Jeder in Wien lebender Hund muss einen Chipp haben und Hundesteuer müssen entrichtet werden.
    • Jeder Hundehalter muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

    .

    .

    .


    Für Listenhunde:


    In Wien gilt DERZEIT als ein Listenhund (jedes Bundesland definiert in Österreich selbst was ein Listenhund ist! In Tirol zB. ist Rhodesian Ridgeback ein Listenhund)

    • Bullterrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Mastino Napoletano
    • Mastin Espanol
    • Fila Brasileiro
    • Mastiff, Bullmastiff
    • Tosa Inu
    • Pitbullterrier
    • Rottweiler
    • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)

    Die Gesetzeslage:

    • Als Listenhundbesitzer muss man den verpflichtenden Hundeführerschein machen. Ab dem 5 Lebensmonat des Hundes, bis spätestens 6 Lebensmonat des Hundes. Jede Verzögerung = monatliche Strafe.
    • Es ist da schwammig definiert, aber es steht im Gesetz, dass ein Listenhund ohne Hundeführerschein nur mit Leine UND Maulkorb geführt werden muss. Dh. streng genommen, bis der Hund das Mindestalter von 5 Monaten erreicht, müsste er auch einen Maulkorb zusätzlich zu der Leine tragen.
    • Macht man den verpflichtenden Hundeführerschein nicht, nach mehreren Mahnungen, ist der Hund als "verfallen" anzusehen = abgenommnen.
    • Erst mit dem Bestehen des verpflichtenden Hundeführerscheins gelten für einen Listenhund die Gesetze für "Nicht-Listenhunde".
    • Chipp-Pflicht, Registrierung am Amt und Hundeabgabe ist auf jeden Fall durchzuführen. Sowie Haftpflchtversicherung.

    Gesetzedie jetzt schon beschlossen sind und Ende November nach der Landtagsitzung auf jeden Fall kommen (bei der letzten Landtag Sitzung haben alle Parteien zugestimmt):

    = NEUE Gesetze


    Für Listenhunde:

    • Praxisteil des verpflichtenden Hundeführerscheins wird erweitert und verschärft.
    • Man "darf" zu dem verpflichtenden Hundeführerschein 2x Antreten. Also man muss! Ein Mal wie gehabt und das zweite Mal 2 Jahre nach dem ersten Antritt der bestanden wurde.
    • Die Hundeführerschein-Prüfer haben das Recht zusätzliche Trainingseinheiten anzuordnen. Dh. wenn du zur Prüfung gehst, dem Prüfer etwas nicht gefällt, schickt er dich verpflichtend zum Training.
    • Bestehst du bei den 2 Malen 1x nicht -> Du musst 10 Trainingsstunden mit akkreditierten Trainer absolvieren. Der zweite Antritt ist im Beisein des Amtstierarztes!
    • Bestehst du das zweite Mal nicht -> der Hund wird als Verfallen gesehen = abgenommen


    Für Nicht-Listenhunde:


    • Verletzt ein Hund einen Menschen oder Hund (da ist egal obs Kratzer durchs Anspringen oder Biss), ist so ein Hund sofort als ein "Listenhund" individuell gesehen = für diesen Hund gelten ab sofort alle Gebote der Listenhunde! Man muss 10 Trainingseinheiten verpflichtend machen und den verpflichtenden Hundeführerschein.


    Gesetze die strittig sind (nicht alle Parteien sind da noch einig!). Diese Gesetze werden Ende November ausdiskutiert beschlossen oder nicht!


    Listenhunde:

    • Maulkorb UND Leinenpflicht für Listenhunde mit bestandenen verpflichtenden Hundeführerschein!
    • Maulkorbplicht auf nicht eingezäunten Hundezonen
    • Promilgrenze: bis 0,5 Promille ist Hundeausführen erlaubt

    Nichtlistenhunde:

    • Verpflichtender Hundeführerschein für alle Hunde.
    • Bis bestehen des verpflichtenden Hundeführerscheins Maulkorb UND Leine, danach Leine ODER Maulkorb und Maulkorb bei Menschenansammlungen.
    • Bei Nicht-Bestehen plädieren einige einem Hund Auflagen aufzubrummen = Maulkorbpflicht für immer (individuell)
    • ALLE Hunde: In Wien soll nicht mehr das Land, sondern Magistrat für Hunde zuständig sein. Folgen: bei Strafen oder Vorfällen hat man kein Recht auf Prozess. Ist dann wie Anonymverfügung.
    • Betreffend ALLE Hunde: verletzt ein Hund einen Menschen schwer (= 3 Tage Krankenstand ) ist der Hund als verfallen anzusehen und EX LEGE einzuschläfern! Der Gesetzesentwurf läßt keinen Spielraum. Es wird kein Unterschied gemacht ob der Hund bösartig gebissen hat, oder einen Einbrecher in eigenen 4 Wänden gestellt hatte, oder in Folge einer schweren Misshandlung durch Menschen sich der Hund wehrt. Schlimm: in Verbindung mit vorrigen Punkt -> du hast kein Recht auf ein Prozess. -> Einbrecher will Schmerzensgeld und wird 3 Tage nach "angeblicher Verletzung durch Hund" krank -> Einschläfern.


    Da ihr sieht das die strittigen Gesetze ordentlich Zündstoff geben, ist es zu hoffen, dass sie in der Form nicht durchgehen. Leider die Hauptinitiatoren haben die Mehrheit in dem Landtag.

  • Sorry, da fällt mir leider kein passsender Kommentar mehr zu ein :cursing:.

    Einige Teile sind ja evtl. nicht so verkehrt. Aber so im ganzen ist das dann schon ein hartes Ding.

    Das einzige was mir doch einfällt: sollte man solche Anordnungen auch für Eltern im Zusammenleben mit ihren eigenen Kindern herausbringen? Da läuft ja auch nicht alles immer optimal.

  • Ganz ehrlich, wenn die Gesetzt so durchgehen, würde ich für kein Geld der Welt in solch einem Bezirk leben wollen geschweige den dort bleiben.

    Total überzogen die Vorschläge, da hat man null Rechte und kann sein Leben lang hoffen das der Hund auch ja nicht mal bellt sonst wird er eingeschläfert :|

  • Da fragt man sich echt in welcher Zeit wir überhaupt leben? was sind das für leute die Lebewesen mit rechten (zumindest hier und auf dem Papier) so entrechten und der Willkür unter werfen wollen?
    Was sind das für Leute die-ich denke Österreich bezeichnet sich so- in einem Rechtsstaat solche Willkür bei gleichzeitiger Verweigerung zu einem Prozess (es geht immerhin um Leben unt Tod) einführen wollen bzw überhaupt für legetim halten?

    Demokratische Politker? Mit einem Rechtsverständniss in einem Rechtsstaat? ....soviel mal zu den Gründen wieso das Abendland wirklich untergeht (wenn es untergehen sollte).
    Welche Partei ist gerade in Österreich an der Macht?

  • Das hat aber mit Rechststaatlichkeit überhaupt nichts mehr zu tun. Das Recht, gegen eine Sache zu klagen, ist doch die Krux der Demokratie. Sich wehren zu können, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, ohne Angst haben zu müssen, dass man dadurch Repressalien erlebt.

    Für mich ein Unding.

    Wie sieht das denn aus, wenn ich als Nicht-Österreicher nach Wien komme und mein Hund springt jemanden an. Krieg ich dann auch den Hund eingschläfert?