Normal - Fast normal - Noch zugelassen / Zuchtfähige Röntgenbefunde im SV

  • Goldi ich bin sehr gespannt. Durch "diesen einen Wurf" sind gefühlt die Karten irgendwie neu gemischt. :/


    Man sagt ja auch, dass die Großeltern oft bedeutend stärker durchkommen, als die Eltern. Also wenn da was dran ist, wäre die F2, also die Nachkommen deiner Hündin die jetzt die ZZL gemacht hat, die spannendste Generation.


    Halt uns bitte auf dem laufenden ^^

  • Ich hatte bisher einen Wurf, der bis auf eine Hündin durchgehend schlecht war. Da hat es C/D-Hüften geregnet und einer hatte eine ED mit Verdacht auf FCP und Arthrosegrad 1 bzw. 2. Also das ging so richtig in die Hose. Die einzige Hündin, die mit A1 und 0 ausgewertet wurde, war die Hündin, die ich behalten habe. Ich habe mich entschieden, einen Wurf mit dieser Hündin zu machen und einen Rüden auszuwählen, der sich mit der Mutterlinie schon gut vererbt hat. Gewagt, aber ich finde, dass man in der Zucht auch mal ein Risiko eingehen muss. ...

    Du kennst aber auch die kaufrechtliche Seite der Medaille? In Bezug auf die sog. "nicht nachbesserungsfähigen Sachmängel"? Wenn Du diesbezüglich im Fall der Fälle in einem Rechtsprozess nicht nachweisen kannst "nach bestem Wissen und Gewissen" gezüchtet zu haben, dann wird Deine Gewährleistungspflicht auch bei den "nicht nachbesserungsfähigen Sachmängeln" (zu denen u.a. das Auftreten von HD und ED gehören) NICHT auf Kaufpreishöhe gedeckelt (bei den "nachbesserungsfähigen Sachmängeln" gilt das ja sowieso). Sondern Du zahlst u.U. den kompletten Kaufpreis zurück PLUS sämtliche Kosten, die den Käufern durch den jeweiligen Sachmangel entstanden sind und noch entstehen werden. Wenn da dann mal ein Wurf fallen sollte in dem z.B. sieben Hunde eine schwere ED haben (ist Bekannten mal passiert) kannst Du unter'm Strich auf 50.000 Euro und mehr kommen, die Du insgesamt zu zahlen hast für die OP- und Behandlungskosten der Hunde plus Fahrtkosten plus Rückzahlung der Kaufpreise usw.


    Da bekommt die Redewendung "dass man in der Zucht auch mal ein Risiko eingehen muss" dann doch eine andere Bedeutung, denn die wenigsten Züchter dürften das aus ihrer Portokasse stemmen können. Dieses Risiko sollte man sich als Züchter heutzutage bewusst sein.

  • was ich persönlich ein wenig erschreckend finde bzgl Risiko, dass hier junge lebewesen entstehen die diese schmerzen dann aushalten müssen.

    Kein risiko einzugehn, sondern immer das hauptaugenmerk auf das resultat gesunde welpen , ist in meinen augen ein MUSS.

  • ja aber hat man denn nicht nach"bestem Wissen und Gewissen"" angepaart wenn beide Elterntiere die in dem jeweiligem Zuchtverband erlaubten und in den Ahnentafeln dokumentierten gesundheitlichen Standarts erfüllen???

  • und wenn man dann da mal die ganzen möglichen Konsequenzen durchdenkt m uß man dann zu demSchlu0 kommen dass unsere ganzen Zuchtverbände überflüssig sind sondern demnächst irgendwelche Gerichte die Zuchtrelevanten gesundheitlichen Vorgaben festlegen?

    Da ist doch wohl ein gewaltiger Fehler im System und wenn dem so wäre kann ich für mich nur sagen: Gut dass ich da raus bin aus der SH-Zucht!

  • ja aber hat man denn nicht nach"bestem Wissen und Gewissen"

    wenn von einem ganzen wurf nur ein hund ed/hd frei ist und der rest mittel/schwer hat ,handelt der züchter nicht nach bestem gewissen,wenn er diesen hund in die zucht nimmt... zeigt es doch,dass in diesen hunden die anlage steckt und durchaus weitergegeben werden kann.. und wie luna schon schrieb.. die gefahr, dass nachkommen produziert werden die dann ein leben lang zu kämpfen haben ist nicht gering..

    dass aus dieser einen hündin gesunde nachkommen entstanden sind hat nichts mit wissen und vor allem nicht gewissen zu tun,sondern ist bestenfalls glück..

  • wenn von einem ganzen wurf nur ein hund ed/hd frei ist und der rest mittel/schwer hat ,handelt der züchter nicht nach bestem gewissen,wenn er diesen hund in die zucht nimmt... zeigt es doch,dass in diesen hunden die anlage steckt und durchaus weitergegeben werden kann.. und wie luna schon schrieb.. die gefahr, dass nachkommen produziert werden die

    das zeigt aber doch nun ganz deutlich die Problematik die sich da rechtlich ergibt.( oder auch nicht)

    Der ZV hat diese eine Hündin nach seinen Zuchtvorraussetzungen für die Zucht freigegeben, die wird nun mit einem ebenfalls zugelassenem Rüden angepaart.

    In aller Konsequenz müsste ja nun jeder Zuchtverband seine Zuchtbestimmungen von unabhängigen Gerichten (Kompetenz??) überprüfen lassen.

    Und ich rede hier nicht darüber ob man mit so einer Hündin züchten sollte oder nicht, mir bereitet der rechtliche Hintergrund Kopfschmerzen.

  • da sehe ich aber den züchter wieder in seiner verantwortung, dass man mit so einer hündin, aus der nachweislich so gut wie der ganze wurf hd o ed hatte, nicht weiterzüchtet.

    Hier noch irgendein risiko einzugehn, ist den weiteren nachkommen und käufern dieser welpen, verantwortungslos.

    So eine hündin hat in der zucht nichts verloren.

  • Die rechtliche Seite, auch in Bezug auf Gewährleistung & Co. ist mir bekannt, ich arbeite in einer Rechtsanwaltskanzlei und habe auch schon zahlreiche Fortbildungen/Weiterbildungen zu Zucht, Kaufrecht, Gewährleistung usw. mitgemacht. Auch in Bezug auf die Erneuerungen die in Kraft getreten sind.


    Grundsätzlich sollten wir uns alle vor Augen halten, dass JEDE Verpaarung ein Risiko ist. Auch wenn wir es uns wünschen, aber wir können keine Garantie für gesunde Hunde geben, das ist nicht möglich. Da können wir noch so viel testen. Wieso haben manche Leute ein gesundes Kind und das nächste Kind ist schwer krank? Wieso sind bei manchen Wurfwiederholungen plötzlich die Gesundheitsergebnisse eine Katastrophe, bei anderen Wurfwiederholungen wiederum nicht?


    Wie ist die Röntgenstatistik von Züchtern, die nur A und 0 miteinander verpaaren? Gehen die Hundebesitzer auch mit ihren Hunden zum röntgen, die nach gesunden Hunden „schreien“, um dem Züchter so Daten zu liefern? Dann muss ich auch so konsequent sein und sagen, dass jeder Hund, der nicht geröntgt und offiziell ausgewertet ist, theoretisch schlechte Werte hat, um weiterhin „verantwortungsvoll“ zu züchten. Wie sieht es dann bei vielen Züchtern aus?


    Ich habe erklärt, dass ich einen Wurf hatte, der schlecht ausgewertet wurde. Die Hunde sind nebst bisher alle ohne gesundheitliche Probleme, wir pflegen einen guten Kontakt zu „unseren“ Leuten. Und ich habe auch dargestellt, auf was ich bei der Verpaarung dieser einen guten Hündin geachtet habe und wie man gesehen hat (100 % Röntgenquote), alle Hunde A und 0, vollzahnig. Das muss man in anderen Würfen erst mal finden. Die Mutterhündin des Wurfes, der nicht so gut ausgewertet wurde, hatte im übrigen noch 2 Würfe, Röntgenquote 100 % und auch diese allesamt im zuchtfähigen Bereich. Zu schreiben, man sei geschockt, weil es hier um Lebewesen geht, finde ich anmaßend bzw. teils Kommentare die wie eine Unterstellung klingen. Jeder Züchter verpaart Hunde miteinander, die sich in der Natur niemals begegnen würden. Wir spielen hier „Gott“, bei jeder einzelnen Verpaarung. Immer und immer wieder.


    Die Ergebnisse meiner Hunde und Nachzuchten sind allesamt öffentlich für Interessenten einzusehen und ich bespreche das immer ausführlich mit den Leuten und weise aber auch darauf hin, dass man auch bei A/A und 0/0 keine Garantie auf einen gesunden Hund hat. Selbst dann nicht, wenn über Generationen hinweg gesunde Hunde gezüchtet wurden. Mehr, als alle Würfe komplett Röntgen zu lassen und mit den Ergebnissen zu arbeiten, kann ich nicht tun. Weshalb kennt ein Züchter seine Linien gut? Weil er mit den Ergebnissen seiner Nachzuchten arbeitet. Mit wie viel % können viele Züchter da arbeiten? Ich lehne mich aus dem Fenster und sage, dass bei vielen Züchtern 50 % viel ist.

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  • ja aber hat man denn nicht nach"bestem Wissen und Gewissen"" angepaart wenn beide Elterntiere die in dem jeweiligem Zuchtverband erlaubten und in den Ahnentafeln dokumentierten gesundheitlichen Standarts erfüllen???

    Zuchtverbände und deren Zuchtordnungen haben bezüglich irgendwelcher Zivilprozesse keinerlei Bewandtnis. Das sind ja juristisch gesehen keine gesetzlichen Vorgaben. Und man sieht ja aktuell wie viel "Vertrauen" die Politik und Gesetzgebung in Zuchtordnungen & Co. der diversen Zuchtverbände setzt (Stichwort "Tierschutz-Hundeverordnung" und "Qualzucht-§").


    Verpaarst Du "noch zugelassen" mit "noch zugelassen", was (bei entsprechenden Zuchtwerten) im SV erlaubt wäre, würdest Du als Züchter in jedem Rechtsstreit so eingestuft werden dass Du NICHT "nach bestem Wissen und Gewissen" gezüchtet hast. Die meisten Richter gehen in entsprechenden Zivilprozessen mind. 3 Generationen in einer Ahnentafel zurück und stufen eine Zuchtverpaarung nur dann als "nachbestem Wissen und Gewissen" gezüchtet ein wenn alle Hunde in diesen drei ersten Generationen "frei" sind (also "normal"). Wenn man ganz großes Pech hat gerät man an einen Richter der sogar fünf Generationen in der Ahnentafel zurück geht.


    Heutzutage ist es für Züchter nicht nur wichtig die Zuchtordnung des jeweiligen Zuchtverbandes zu kennen und zu befolgen. Auch die aktuelle Rechtslagen sollte man kennen. Nicht nur in Bezug auf das Kaufrecht, sondern auch in Bezug auf das Tierschutz-Recht und das Baurecht usw. Sonst kann man heute schnell in Teufels Küche kommen.

  • und wenn man dann da mal die ganzen möglichen Konsequenzen durchdenkt m uß man dann zu demSchlu0 kommen dass unsere ganzen Zuchtverbände überflüssig sind sondern demnächst irgendwelche Gerichte die Zuchtrelevanten gesundheitlichen Vorgaben festlegen?

    Da ist doch wohl ein gewaltiger Fehler im System und wenn dem so wäre kann ich für mich nur sagen: Gut dass ich da raus bin aus der SH-Zucht!

    Beim Kaufrecht geht es in erster Linie um den Käuferschutz. Egal ob Du einen Kühlschrank kaufst, ein Auto oder einen Hund oder ein Pferd. Als Käufer hast Du heute viele Rechte und bist gewerblichen Verkäufern gegenüber deutlich im Vorteil.


    Selbstverständlich wirkt sich das auch auf die Tierzucht aus. Nicht Dein Zuchtverband steht in der Gewährleistungspflicht wenn an einem verkauften Welpen, einem verkauften Fohlen etc. ein sog. Sachmangel auftritt, sondern Du als Verkäufer.

  • wenn von einem ganzen wurf nur ein hund ed/hd frei ist und der rest mittel/schwer hat ,handelt der züchter nicht nach bestem gewissen,wenn er diesen hund in die zucht nimmt... zeigt es doch,dass in diesen hunden die anlage steckt und durchaus weitergegeben werden kann.. und wie luna schon schrieb.. die gefahr, dass nachkommen produziert werden die

    das zeigt aber doch nun ganz deutlich die Problematik die sich da rechtlich ergibt.( oder auch nicht)

    Der ZV hat diese eine Hündin nach seinen Zuchtvorraussetzungen für die Zucht freigegeben, die wird nun mit einem ebenfalls zugelassenem Rüden angepaart.

    In aller Konsequenz müsste ja nun jeder Zuchtverband seine Zuchtbestimmungen von unabhängigen Gerichten (Kompetenz??) überprüfen lassen.

    Und ich rede hier nicht darüber ob man mit so einer Hündin züchten sollte oder nicht, mir bereitet der rechtliche Hintergrund Kopfschmerzen.

    Nein, kein Zuchtverband muss irgend etwas überprüfen lassen. Weil Zuchtverbände lt. unserem Kaufrecht keinerlei Relevanz besitzen. Es spielt überhaupt keine Rolle ob Du als Züchter in einem Zuchtverband züchtest oder außerhalb jeglicher Zuchtverbände. Es gilt lt. Kaufrecht einzig und allein dass Du als Verkäufer einer "Neuware" in der Gewährleistungspflicht stehst, und zwar genau so als wenn Du Fernseher verkaufen würdest, Rollschuhe oder sonst irgend etwas. Dein einziger Vorteil als "Vereinszüchter" in einem kaufrechtlichen Zivilprozess ist der dass Du i.d.R. in der Lage bist in Bezug auf einige Erkrankungen ( = alles was zuchtbuchtechnisch erfasst wird) nachzuweisen zu können "nach bestem Wissen und Gewissen" gezüchtet zu haben. Was Dir schwer fallen kann wenn Du außerhalb eines Zuchtverbandes züchtest.